Richtlinie über befristete Arbeitsverträge

§ 4 Nrn 1 und 4 der Rahmenvereinbarung:
Nichtberücksichtigung der im Rahmen von befristeten Arbeitsverträgen zurückgelegten Dienstzeiten bei „Stabilisierung“ des ArbeitsverhältnissesEuGH 18.10.2012, Rs C-302/11 bis C-305/11 – Valenza ua

§ 4 der Rahmenvereinbarung steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach bei einer „Stabilisierung“ des Arbeitsverhältnisses befristet beschäftigter AN des öffentlichen Sektors (durch Aufnahme des AN in den Beamtenstatus bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen) das im Rahmen befristeter Verträge erreichte Dienstalter bei der Festsetzung der anfänglichen Bezüge nicht berücksichtigt wird. Der bloße Umstand, dass diese Dienstzeiten im Rahmen von befristeten Arbeitsverträgen zurückgelegt wurden, stellt keinen sachlichen Grund dar, der einen solchen Ausschluss rechtfertigen kann.