Arbeitsverfassungsgesetz

§ 30 Abs 1:
Einzelvertraglicher Verweis auf nicht ordnungsgemäß kundgemachte „Ablösebetriebsvereinbarung“OGH 26.7.2012, 8 ObA 67/11b

Ein AG kann sich nicht auf einen in einem schriftlichen Arbeitsvertrag enthaltenenVerweis berufen, wonach die BV „in der jeweils gültigen Fassung“ zur Anwendung gelangt, wenn die „Ablösebetriebsvereinbarung“ nicht in einer dem § 30 Abs 1 ArbVG genügenden Weise kundgemacht wurde und daher keine normative Wirkung entfaltet. Es ist erforderlich, eine BV nicht nur aufzulegen, sondern auch in einer geeigneten, den AN bekannten Verlautbarungsmethode auf den Abschluss und die Einsichtsmöglichkeiten hinzuweisen.

Erste Rsp des OGH zur Frage, inwieweit einzelvertraglich vereinbarte Verweisungen auf nicht ordnungsgemäß kundgemachte Betriebsvereinbarungen zulässig und wirksam sind.