Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe (Arbeiter)

Art 13 Z 3:
Rückverrechnung von Sonderzahlungen bei EntlassungOGH 26.7.2012, 8 ObA 42/12b

Der Entfall des Anspruchs auf Sonderzahlungen bei berechtigter Entlassung nach Art 13 Z 3 zweiter Satz des KollV erfasst nur die Fälle, in denen die AN am jeweiligen Stichtag noch nicht ein Jahr beschäftigt waren oder überhaupt davor ausscheiden. Ist der AN am Stichtag schon mehr als ein Jahr im Betrieb beschäftigt, ist trotz der berechtigten Entlassung nur jener Teil der Sonderzahlungsansprüche zurückzuzahlen, der über das der Beschäftigungsdauer entsprechende aliquote Ausmaß hinausgeht.

Der OGH folgt mit dieser E seiner Rsp vom 28.4.2008, 8 ObA 80/07h, zu der damals im Wesentlichen gleichlautenden Bestimmung des KollV für das Güter- und Beförderungsgewerbe.