Gerlach/Risak/Schrank/HöflePraxishandbuch Arbeitsvertragsgestaltung

Linde Verlag, Wien 2011, 480 Seiten, gebunden, € 98,–

GERT-PETERREISSNER (INNSBRUCK)

Die Gestaltung der Arbeitsverträge stand in der österreichischen Arbeitsrechtspraxis lange Jahre im Durchschnitt eher auf einem schlechten Niveau. Es ist daher sehr zu92 begrüßen, dass in jüngerer Zeit Handbücher zur Verfügung gestellt werden, die es der Vertragspraxis ermöglichen, ihre Gestaltungen in einer rechtlich korrekten und für die beteiligten Arbeitsvertragspartner ausgewogenen Art und Weise zu optimieren. Das vorliegende Werk, verfasst von Arbeitsrechtsspezialisten der Universität (Martin Risak, Franz Schrank) und einem Anwalt (Roland Gerlach) unter Beiziehung eines auch im Arbeits- und Sozialrecht ausgewiesenen Steuerberaters, welcher die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Dimensionen beleuchtet (Wolfgang Höfle), wird diesen Anforderungen in jeder Weise gerecht und liefert daher einen wichtigen Beitrag für die Weiterentwicklung der Arbeitsrechtskultur in unserem Land.

Das Buch ist in zwei Teile gegliedert: In seinem ersten, allgemeinen Teil behandelt es grundsätzliche Themen, die mit der Vertragsgestaltung verbunden sind. Der zweite Teil enthält sodann einzelne kommentierte Arbeitsvertragsklauseln (Vertragsmuster), die typischerweise in österreichischen Arbeitsverträgen zu finden sind. Dabei wird ausdrücklich auch auf in der Vertragspraxis zwar übliche, jedoch nicht empfehlenswerte Klauseln hingewiesen. Im dritten Teil ist schließlich eine Fülle von praxiserprobten, anlassbezogenen „späteren“ Vereinbarungen und wichtigen AG-Schreiben enthalten (wichtige AN-Schreiben könnten in einer hoffentlich geplanten Neuauflage eingefügt werden). Bemerkenswert ist, dass wesentliche Vertragsklauseln auch in die englische Sprache übersetzt abgedruckt werden.

Dieses Buch in der Bibliothek, vielleicht noch Rücken an Rücken mit dem „Zeller Handbuch Arbeitsvertrags-Klauseln“ (hrsg von Reissner/Neumayr [2010]; die beiden Bücher ergänzen einander sehr gut), und der Etablierung besserer Arbeitsverträge steht nichts mehr im Weg.