Editorial

DIE SCHRIFTLEITUNG

Die Probleme der Pensionssicherung sind allgemein bekannt: Die Kombination aus (erfreulicher) Zunahme der Lebenserwartung, relativ niedriger Geburtenrate, zu geringem Wirtschaftswachstum und niedrigem Pensionsantrittsalter stellt die Finanzierung der Pensionen langfristig in Frage. Dabei ist zwar nicht die Panik angebracht, in die manche Medien wie auch ExpertInnen manchmal zu verfallen scheinen. Unbestritten ist aber, dass es Handlungsbedarf gibt. Durch eine Pensionsreform lässt sich von den zentralen Faktoren – neben der Kürzung von Leistungen – nur das Pensionsantrittsalter beeinflussen. Dass dieses im internationalen Vergleich auffällig niedrig ist, hängt auch mit der hohen Zahl von Pensionen mit geminderter Arbeitsfähigkeit zusammen. Das wiederum hat viele Ursachen. Im Unterschied etwa zu Schweden (mit einem wesentlichen höheren Pensionsantrittsalter und weniger Arbeitsunfähigkeitspensionen) gibt es in Österreich noch wenig Bewusstsein für ein „Altersarbeitsmanagement“ und eine spezifische betriebliche Gesundheitsvorsorge. Auch die Rehabilitation als Alternative zur Invaliditätspension hat sich noch wirklich durchgesetzt. Der Grundsatz „Rehabilitation vor Pension“ wurde zwar schon mit dem StrukturanpassungsG 1996 eingeführt, seine Umsetzung war aber nur zT erfolgreich. Genau da setzt die jüngste Pensionsreform an, wenn dieser Grundsatz rechtlich verbindlich gemacht und die befristete Invaliditätspension abgeschafft wird. Änderungen beim Tätigkeitsschutz und bei den vorzeitigen Alterspensionen ergänzen das Reformpaket. Ob es seine Ziele erreichen und damit erfolgreich sein wird, kann zwar noch nicht exakt beurteilt werden. Weitere Reformen (auch im Arbeitsrecht) werden sicher folgen müssen. Es handelt sich aber um ein so wichtiges Gesetzesvorhaben, dass eine ausführliche Analyse und erste Bewertung in DRdA jedenfalls gerechtfertigt ist. Das vorliegende Schwerpunktheft zur Reform der Invaliditätspension beinhaltet daher drei Abhandlungen, die eine solche Bewertung mit unterschiedlicher thematischer Ausrichtung vornehmen, weiters je einen Beitrag in der Rubrik „Aktuelle Sozialpolitik“ sowie zur Geschichte der Rehabilitation und drei thematisch passende Entscheidungsbesprechungen.

Diese Ausgabe bedeutet freilich keinen Paradigmenwechsel für DRdA. Schwerpunkthefte wird es auch in Zukunft nicht regelmäßig, sondern nur dann geben, wenn es einen besonderen Anlass dafür gibt.