Arbeitszeitrichtlinie
Arbeitszeitrichtlinie
Art 7 Abs 1:
Verringerung des Jahresurlaubsanspruchs bei KurzarbeitEuGH 8.11.2012, Rs C-229/11 und C-230/11 – Heimann und Toltschin
Art 31 Abs 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art 7 Abs 1 der RL 2003/88/EG stehen nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten – wie etwa einem von einem Unternehmen und seinem BR vereinbarten Sozialplan – nicht entgegen, nach denen der Anspruch eines Kurzarbeiters auf bezahlten Jahresurlaub im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung (Pro-rata-temporis-Grundsatz) verringert wird.