Arbeitsverfassungsgesetz

§ 30 Abs 1:
Kundmachung einer Betriebsvereinbarung durch Hinweis auf der Homepage des BROGH 26.7.2012, 8 ObA 3/12t

Wurden die AN auf der Homepage des BR ausdrücklich auf die BV hingewiesen, die sowohl beim BR als auch in der Personalabteilung zur Einsichtnahme aufliegt, dann ist von einer wirksamen Kundmachung der BV auszugehen. Die Kundmachung soll zwar grundsätzlich „unverzüglich“ nach Abschluss der BV erfolgen, eine verspätete Kundmachung berührt jedoch deren normative Wirksamkeit ab diesem Zeitpunkt nicht.

Erste oberstgerichtliche Rsp zur Kundmachung einer BV durch einen Hinweis des BR auf seiner Homepage.