Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz

§ 3:
Betriebsübergang trotz Aufhebung des KaufvertragsOGH 22.8.2012, 9 ObA 144/11h

Für die Annahme eines Betriebsübergangs (und des Übergangs der Arbeitsverhältnisse) nach § 3 AVRAG ist der Inhaberwechsel entscheidend. Die Rechtsgrundlage des Betriebsübergangs spielt keine Rolle, ausschlaggebend ist, ob der Erwerber die Leitungsmacht erlangt und AG-Funktionen ausübt. Damit tritt er als AG in die Arbeitsverhältnisse ein, auch wenn der Unternehmenskaufvertrag mit der Veräußerin wegen Arglist ex tunc, also rückwirkend, aufgehoben wird, ändert dies nichts daran.

Erste oberstgerichtliche Rsp zur Frage des Übergangs eines Betriebs und der Übernahme der Arbeitsverhältnisse nach § 3 AVRAG im Falle einer nachträglichen Aufhebung des Unternehmenskaufvertrags.