Entgeltfortzahlungsgesetz

§ 4 Abs 1:
Voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit – unvollständige KrankenstandsbestätigungOGH 22.8.2012, 9 ObA 66/12i

Grundsätzlich ist das Vertrauen des AN in die Richtigkeit der ärztlichen Bestätigung geschützt und es trifft ihn daher bei einer vom Arzt nicht abschätzbaren Dauer der Arbeitsunfähigkeit keine Pflicht zu deren näherer Konkretisierung. Kann der AN dem AG allerdings trotz mehrmaliger Urgenz keinerlei Eindruck über die voraussichtliche Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit oder die Unmöglichkeit einer diesbezüglichen Angabe vermitteln und informiert er den AG nicht einmal über den vorgeschriebenen Wiederbestellungstermin, dann verliert er für die Dauer der Säumnis, dem AG eine Information über die Vorgangsweise des Arztes zur Dauer des Krankenstands zukommen zu lassen, seinen Entgeltfortzahlungsanspruch.

§ 5:
Entgeltfortzahlungsanspruch bei rechtswidriger Beendigung im Krankenstand – sechsmonatige Fallfrist nach § 1162d ABGBOGH 22.8.2012, 9 ObA 85/12h

Für die Anwendbarkeit der sechsmonatigen Präklusivfrist nach § 1162d ABGB auf den Anspruch auf Entgeltfortzahlung gem § 5 EFZG macht es keinen Unterschied, ob der AN während des Krankenstands ungerechtfertigt entlassen oder zeitwidrig gekündigt wurde. In beiden Fällen entspricht es der Grundwertung dieser Bestimmung, dass die Folgen einer allenfalls rechtswidrigen Beendigung rasch klargestellt werden sollen.