DimmelRecht haben und Recht kriegen
StudienVerlag, Innsbruck/Wien/Bozen 2011, 350 Seiten, € 9,90
DimmelRecht haben und Recht kriegen
Nikolaus Dimmel ist wahrscheinlich der einzige Mensch in Österreich, der mit Sozialhilfe und Mindestsicherung als hochrangiger Praktiker (insb Leiter des Sozialamtes der Stadt Salzburg) ebenso wie als Politikberater befasst war und diese Materien gleichermaßen intensiv rechts- und sozialwissenschaftlich beforscht hat. Diese gut 20-jährige Beschäftigung war für ihn auch Motivation für die Verfassung dieses Ratgebers. Und in der Tat handelt es sich dabei um eine Handreichung für Hilfe Suchende und deren BetreuerInnen/BeraterInnen, in der ein typisches Sozialhilfe-Verfahren im Sachzusammenhang chronologisch durchgearbeitet wird.
Das Buch wurde zu einem Zeitpunkt fertiggestellt, als der Wechsel von der Sozialhilfe zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung unmittelbar bevorstand. Obwohl die entsprechende Vereinbarung nach Art 15a B-VG (vgl nur BGBl I 2010/96) bereits zum 1.9.2010 wirksam geworden ist, ist die letzte Umsetzung erst mehr als ein Jahr später voll in Kraft getreten (vgl § 54 Abs 1 OÖ Mindestsicherungsgesetz, oö LGBl 2011/74). Es ist aber nicht nur diese Verzögerung, die das vorliegende Arbeitsbuch immer noch aktuell macht: Obwohl (zumindest Teile der) Politik und ExpertInnen (zu denen auch der Rezensent zählen durfte) einen echten Systemwechsel iS einer nachhaltigen Verbesserung für die Betroffenen und einer bundesweiten Vereinheitlichung angestrebt haben, ist diese Weiterentwicklung nur teilweise gelungen, wie auch der jüngste Bericht des Arbeitskreises Bedarfsorientierte Mindestsicherung belegt (BMASK, Dezember 2012).
Die in Dimmels Ratgeber angesprochenen Probleme, für die er bewusst parteiliche Lösungen anbietet, bestehen daher vielfach immer noch. In der praktischen Nutzung, die ua durch eine auch optisch gelungene Gliederung und ein umfassendes Stichwortverzeichnis erleichtert wird, ist freilich stets zu bedenken, dass sich die Rechtslage im Detail doch geändert haben könnte. Derartige Unsicherheiten können selbst in einem sorgfältigst gewarteten online-Ratgeber nicht ganz vermieden werden. Dennoch liegt hier die einzig wirkliche Schwäche des vorliegenden Werks: Gerade der/die juristisch nicht oder wenig geschulte LeserIn kann nicht ohne weiteres feststellen, welche Bestimmungen nun anwendbar sind und ob die im Buch angebotenen zahlreichen Verweise auf die Judikatur (insb des VwGH) wirklich auch auf die jeweils maßgebende Rechtslage übertragbar sind.
Insofern wird auch in der Sozialhilfe bzw Mindestsicherung nicht ganz auf juristische Expertise verzichtet werden können. Dass diese Materien aber für NichtjuristInnen und vor allem für die AdressatInnen der betreffenden Regelungen viel besser erschlossen werden, ist ein Verdienst, der dem vorliegenden Werk und seinem Autor zuzuschreiben ist und der nicht hoch genug geschätzt werden kann.