Löschnigg/Funk (Hrsg)10 Jahre UG – Sach- und Rechtsfragen einer Reform

Verlag des ÖGB, Wien 2012, 356 Seiten, broschiert, € 36,–

RUDOLFFEIK (SALZBURG)

Der vorliegende Band 5 der im ÖGB-Verlag erscheinenden Reihe „Schriften zum österreichischen und internationalen Universitäts- und Hochschulrecht“ enthält Beiträge aus den Seminaren für Universitätsrecht und den universitätspersonalrechtlichen Gesprächen, die in den Jahren 2011 und 2012 am Institut für Universitätsrecht der Johannes Kepler Universität Linz stattgefunden haben. Thematisch werden die Beiträge in vier Kapiteln zusammengefasst.

Im Abschnitt „Grundsatzfragen“ widmen sich Lothar Zechlin der „Führung als Erfolgsfaktor der autonomen Hochschule – Hierarchie, Partizipation Selbstorganisation“, Nicolas Raschauer dem Spannungsfeld „Unternehmensmodell und öffentlicher Auftrag“, Harald Eberhard der „Autonomie ‚im Rahmen der Gesetze‘“ und Bettina Perthold-Stoitzner der „Verbindung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Instrumentarien“. Universitäre Governance, also die Koordination der universitären EntscheidungsträgerInnen und Organe, aber auch Fragen der Universitätsautonomie – vom neuen Verfassungsartikel Art 81c B-VG über Satzungsautonomie bis zur Leistungsvereinbarung – stehen im Mittelbunkt der Ausführungen.

Der zweite Abschnitt beinhaltet Beiträge zur „Mobilität im Hochschulraum“. Herbert Kalb befasst sich unter „Mobilität in rechtlicher Perspektive“ mit Nostrifizierung, Zulassung und Zulassungsbeschränkungsmöglichkeiten sowie mit der Anerkennungspraxis (mit Fokus auf die Gleichwertigkeitsprüfung), Walter Obwexer mit „Mobilität im Hochschul-Bildungsraum: Unionsrechtliche Rahmenbedingungen für die Zulassung zum Studium am Beispiel Österreichs“. Thema von Bernd Wieser ist die „Anerkennung gleichwertiger Leistungen“ nach § 78 UG 2002; Roland Winkler schreibt unter „Effectus Civilis – Studien und Berufsqualifikation“ über die Bedeutung von Studienabschlüssen bzw akademischen Graden im Berufsleben.

„Gleichbehandlung an der Universität“ ist die Klammer des dritten Abschnitts. Sylvia Ulrich schildert in „Gleich200behandlung und Recht“ die Entwicklung und den Stand des Antidiskriminierungsrechts – insb auch im Hinblick auf dessen Fragmentierung und Hierarchisierung und konstatiert einen gewissen Wirksamkeitsverlust. Mit den konkreten „Formen der Diskriminierung an den Universitäten“ beschäftigt sich Michaela Windisch-Graetz, wobei sie zunächst die Diskriminierungsgründe Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung sowie Behinderung schildert und sich dann vor allem mit Diskriminierungen beim Aufnahmeverfahren befasst. Über „Entgeltberichte an Universitäten – die Umsetzung von § 6a B-GlBG“ schreibt Caroline Récsey; Lothar Matzenauer stellt „Personalrechtliche Konsequenzen der Ungleichbehandlung von MitarbeiterInnen durch Vorgesetzte, Kollegialorgane etc“ dar und geht dabei vor allem auf die vorhandenen Rechtsschutzinstrumente näher ein. Andreas Hauer untersucht „Die Zusammensetzung und das Verfahren vor der Schiedskommission nach § 43 Universitätsgesetz“.

Der abschließende Abschnitt über „Personalmanagement“ enthält zwei Beiträge, jenen von Günther Löschnigg und Sabine Ogriseg zur „Mitbestimmung des Betriebsrates bei Personalstrukturplänen der Universität“ sowie jenen von Alfred Gutschelhofer und Kurt-Martin Lugger über „Personalcontrolling und -planung an der KFUG“.

Der vorliegende Band zeigt einen kleinen Ausschnitt der Themen, mit denen sich die Universitäten nach ihrer Entlassung in die Autonomie auseinandersetzen müssen. Das UG hat zahlreiche und tief greifende Veränderungen gebracht. Einige der Neuerungen waren leichter umzusetzen als andere; bei einzelnen Punkten besteht auch nach zehn Jahren noch eine gewisse Unklarheit. Das zeigt der vorliegende Sammelband in aller Deutlichkeit auf; und dabei handelt es sich nicht nur um Unzulänglichkeiten, die durch Redaktionsversehen des Gesetzgebers entstanden sind. Das Buch bietet bei einzelnen Fragen eine gute Hilfestellung und sollte neben der sonst vorhandenen Literatur wie UG- oder GBlG-Kommentare oder Zeitschriftenartikel herangezogen werden. Es enthält eine Reihe von Informationen, die wahrscheinlich an allen österreichischen Universitäten zur Reflexion über die bestehende Rechtslage und Alltagspraxis Anlass geben können (und sollen).