Drs (Hrsg)Abfertigungsrecht

Manz Verlag, Wien 2012, XII, 312 Seiten, € 58,–

GÜNTERKÖSTELBAUER (WIEN)

Die „neue“ Abfertigung wird mit 1.1.2013 immerhin auch schon wieder zehn Jahre alt, somit war es höchste Zeit, sich diesem Thema umfassend zu widmen.

Die Herausgeberin organisierte im Jänner 2012 an der Wirtschaftsuniversität Wien ein ganztägiges Symposium, wo das Thema aus unterschiedlicher Sichtweise referiert wurde, wobei auch die „alte“ Abfertigung in dem einen oder anderen Beitrag, des Öfteren im Vergleich zum neuen Recht, besprochen wurde.

Das Buch bietet eine Zusammenfassung aller Vorträge. Die Auswahl der Vortragenden führte jedenfalls dazu, dass die Ausgewogenheit zwischen TheoretikerInnen und PraktikerInnen sichergestellt und gleichzeitig auch nahezu alle relevanten recht201lichen Bereiche, insb auch der mittlerweile unbedingt erforderliche Blick auf das EU-Recht, berücksichtigt werden konnten.

Auf alle insgesamt elf Beiträge kann hier nicht eingegangen werden, sodass – ohne Abwertung der anderen ReferentInnen – hier drei Beispiele genannt werden. Tanja Lang, Dissertantin an der WU Wien, setzt sich in ihrem Beitrag ausführlich mit dem Geltungsbereich des BMSVG auseinander, insb auch im Hinblick auf den mittlerweile erfolgten erweiterten Geltungsbereich (freie DN und Selbständige). Markus Horn, Unternehmer, schildert den Ablauf des in seinem Unternehmen für alle AN erfolgten Umstiegs vom alten in das neue Abfertigungsrecht. Marlies Glawischnig, Richterin am OLG Wien, bringt in ihrem Beitrag einen umfassenden Überblick über die aktuelle Judikatur zum Abfertigungsrecht unter besonderer Berücksichtigung des BMSVG.

Leider unberücksichtigt blieben nach Ansicht des in der Beratungspraxis tätigen Rezensenten die offenen Fragen in Bezug auf das in den §§ 46 bis 48 BMSVG geregelte Übergangsrecht. So ist nach wie nicht klar, ob bei einem Vollübertritt der vereinbarte Übertragungsbetrag tatsächlich frei gestaltbar ist oder eventuell nicht doch wenigstens die laesio enormis zu beachten ist. Auch die in der Praxis oft festzustellende Rückforderungspraxis seitens der Betrieblichen Vorsorgekassen, die in Folge nachträglicher Beitragsgrundlagenkorrekturen zu einer Veränderung einer bereits ausbezahlten Abfertigung führen und von den betroffenen AN mangels entsprechender Transparenz und Nachvollziehbarkeit oft gutgläubig verbraucht wurden, blieb unerwähnt.

Das Buch umfasst 312 Seiten, wobei 124 Seiten davon reiner Gesetzestext sind. Das hätte man sich eventuell ersparen können. Ansonsten aber bietet das Buch für alle an dem Thema Interessierten eine gute Zusammenfassung und eine informative Darstellung der wesentlichen Fragen zum Abfertigungsrecht.