Kreuzhuber/HudskyArbeitsmigration

Manz Verlag, Wien 2011, XVI, 338 Seiten, broschiert, € 52,–

JOHANNESPEYRL (WIEN)

ÖsterreicherInnen und idR EWR-BürgerInnen können in Österreich erwerbstätig sein, ohne dass beschäftigungsrechtliche Bewilligungen oder Dokumentationen nötig sind. In Fällen, in denen Nicht-EWR-BürgerInnen in Österreich arbeiten wollen, stellt sich die Rechtslage meist recht komplex dar. Margit Kreuzhuber und Dietmar Hudsky haben sich dieser Problematik angenommen und die Materie in einem Buch zusammengefasst.

Nach einem kurzen Statistikteil beginnen die AutorInnen, die konkreten Normen zu erklären, wobei sie zunächst die Rechtslage für EWR-BürgerInnen und deren Angehörige beleuchten, dann die Berechtigungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) erläutern und schließlich die aufenthaltsrechtlichen Grundlagen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) darlegen.

Das bedeutet, dass nach der Darstellung der Rechtslage für EWR-BürgerInnen die konkreten ausländerbeschäftigungsrechtlichen Bewilligungen und die Bestimmungen für Entsendung und Saisonarbeitskräfte erläutert werden. Danach werden die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen (allgemeinen Voraussetzungen für die Erlangung von Aufenthaltstiteln) erklärt. Anschließend folgt der Block, in dem die konkreten Aufenthaltstitel behandelt werden. Der Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften mittels „Rot-Weiß-Rot-Karte“ wird dabei bei weitem der meiste Platz eingeräumt. Alle anderen Aufenthaltstitel bzw -zwecke werden dagegen recht kursorisch behandelt, auf etwa 40 Seiten findet sich gedrängt eine Beschreibung der restlichen Titel. Zuletzt werden das AuslBG, NAG und Fremdenpolizeigesetz (FPG) jeweils inklusive der wichtigsten auf deren Grundlage erlassenen Verordnungen abgedruckt.

Das vorliegende Werk bietet einen guten Überblick über die Rechtsnormen bezüglich Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht für Nicht-ÖsterreicherInnen. Aufgrund der Fülle der beschriebenen Materien und der damit verbundenen Komplexität ist klar, dass es nur möglich ist, die jeweiligen Standardfälle zu beschreiben und tiefere Rechtsprobleme nicht erörtert werden können. Da Hudsky, einer der beiden AutorInnen, im Innenministerium beschäftigt ist, bildet das Buch auch einen guten Leitfaden über die Rechtsauslegungen des Ministeriums. Von deren Auslegungen abweichende Meinungen oder auch Kritik an Regelungen findet man hingegen kaum.

Als Resümee bleibt festzuhalten, dass das vorliegende Werk sehr gut geeignet ist, die Bestimmungen für Arbeitsmigration überblicksmäßig und, soweit es die Materie zulässt, verständlich zu beleuchten. Natürlich kann ein solches Buch für die Lösung schwierigerer Rechtsfragen eine Beratung nicht ersetzen; die Diffizilität des österreichischen Migrationsrechts kann aber natürlich nicht den AutorInnen zur Last gelegt werden. Das Buch erfüllt daher jedenfalls seinen Zweck, die Lektüre kann daher vorbehaltlos empfohlen werden.