Däubler (Hrsg)Tarifvertragsgesetz

3. Auflage, Nomos Verlag, Baden-Baden 2012, 2.019 Seiten, gebunden, € 158,–

MARTINRISAK (WIEN)

Deutschland und Österreich sind im Grundansatz, die wesentlichen Fragen des KollV (nach deutscher Terminologie: des Tarifvertrages) gesetzlich zu reglementieren, denselben Weg gegangen. Im Detail freilich unterscheiden sich die Rechtsnormen in den beiden nationalen Kollektivvertragsregimen jedoch gravierend. Dies betrifft bspw die verfassungsrechtliche Absicherung, die Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit, die ausdrückliche Ermöglichung einer dispositiven Normwirkung sowie die Außenseiterwirkung, was natürlich Unterschiede auch in der Kollektivvertragspraxis mit sich bringt. Der nicht nur wegen seines Umfanges, sondern auch seiner Tiefe und Detailreichtums beeindruckende von Wolfgang Däubler, (emeritierter) Professor an der Universität Bremen, herausgegebene und nun in dritter Auflage vorliegende Kommentar zum deutschen Tarifvertragsgesetz (TVG) ist eine ausgezeichnete Ausgangsbasis, sich damit vertraut zu machen.

Von besonderem Wert ist mE die mehr als 300 Seiten umfassende, hauptsächlich von Däubler und Schieck verfasste Einführung. Sie behandelt in sehr gelungener Weise, neben der Historie, der verfassungs- und völkerrechtlichen Absicherung der Tarifautonomie, dem Verhältnis zu anderen Rechtsquellen sowie sonstigen kollektiven Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien, vor allem auch internationale Fragen, wie Tarifverträge mit Auslandsberührung und Europäische Kollektivvereinbarungen.

Den Kern des Werkes stellt freilich die umfassende Kommentierung der 13 Paragrafen des TVG auf mehr als 1500 Seiten dar. Ergänzt wird diese außerdem durch die Kommentierung des die EntsendeRL 96/71/EG umsetzende AN-Entsendegesetzes sowie einen Exkurs über die staatliche Vergütungskontrolle im Arbeitsrecht.

Der wohl vor allem als Nachschlagewerk dienende Kommentar zum TVG ist für die Beschäftigung mit diesem Gesetz bestens zu empfehlen, bietet er doch eine mehr als gründliche Auseinandersetzung mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Rechtsfragen. Dass er darüber hinaus auch zahlreiche Grundsatzfragen aufgreift und auf hohem wissenschaftlichem Niveau behandelt, verstärkt diesen Befund und macht auch die Lektüre von einzelnen Abschnitten als Ganzes lohnend.