Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art 45:
Einstellungsbeihilfe für ältere AN – Wohnsitzerfordernis verstößt gegen Recht auf FreizügigkeitEuGH 13.12.2012, Rs C-379/11 – Caves Krier Frères
Art 45 AEUV steht einer innerstaatlichen Regelung entgegen, die die Gewährung einer Beihilfe an AG zur Einstellung von im Mitgliedstaat arbeitsuchend gemeldeten älteren Arbeitslosen an die Bedingung knüpft, dass der eingestellte Arbeitslose über einen Wohnsitz in diesem Mitgliedstaat verfügt.