Verordnung über die Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen

Art 3, 46 Abs 2 und 47 Abs 1:
Berechnung der AltersrenteEuGH 21.2.2013, Rs C-282/11 – Salgado González

Art 48 AEUV sowie Art 46 Abs 2 und 47 Abs 1 der VO 1408/71 stehen einer innerstaatlichen Regelung über die Berechnungsmodalitäten für die Altersrente entgegen, die weder eine Anpassung der zugrunde gelegten Dauer des Beitragszeitraums noch des verwendeten Teilers ermöglicht und somit dem Umstand, dass der Erwerbstätige sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt und in einem anderen EU-Mitgliedstaat gearbeitet hat, nicht hinreichend Rechnung trägt.