Ausländerbeschäftigungsgesetz
Ausländerbeschäftigungsgesetz
§§ 2 Abs 4 und 28:
Trotz Gewerbeberechtigung ist Bestrafung wegen unerlaubter unselbständiger Arbeit möglichVwGH 6.11.2012, 2012/09/0123
Für die Beurteilung, ob eine Tätigkeit vorliegt, die dem AuslBG unterliegt, ist der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht das äußere Erscheinungsbild maßgeblich. Dass ein Ausländer im Besitz einer Gewerbeberechtigung ist, steht der Annahme eines Verschuldens des AG, der den Ausländer zu unselbständigen Tätigkeiten bewilligungslos beschäftigt hat, nicht entgegen.
§ 28 iVm § 153e StGB:
Kein Verstoß gegen Doppelbestrafungsverbot bei Strafen gem § 28 AuslBG bzw § 153e StGBVwGH 12.7.2011, 2009/09/0032
Bei Verhängung einer Verwaltungsstrafe wegen bewilligungsloser Beschäftigung von AusländerInnen nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG einerseits und strafgerichtlicher Verfolgung derselben Person wegen organisierter Schwarzarbeit nach § 153e Abs 1 Z 1 StGB andererseits liegt keine unzulässige Doppelverfolgung wegen derselben strafbaren Handlung vor.
So bereits VfGH 16.12.2010, B 343/10.260