Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz

§ 43 Abs 3:
Amtswegige Ermittlung des Inhalts eines KollVOGH 24.10.2012, 8 ObA 14/12k

Ein nach entsprechendem Vorbringen einer Partei gem § 43 Abs 3 ASGG von Amts wegen zu beachtender KollV im Verfahren ist nicht immer nur zu Gunsten des Rechtsstand261punkts derjenigen Partei anzuwenden, die sich ausdrücklich auf ihn berufen hat. Sobald kollektivrechtliche Normen einmal Verfahrensgegenstand geworden sind, kommt bei der rechtlichen Beurteilung nur eine Anwendung ihres gesamten Inhalts auf den gesamten Prozessstoff in Frage.