Berufsausbildungsgesetz

§ 15 Abs 3 lit c:
Entlassung eines LehrlingsOGH 24.10.2012, 8 ObA 64/12p

Waren wiederholtes Zuspätkommen des Lehrlings zum Berufsschulunterricht zusammen mit Beschwerden über sein schlechtes Benehmen Anlass für die Erteilung einer förmlichen Verwarnung, dann können dieselben Vorfälle nicht später neuerlich als Entlassungsgrund herangezogen werden, wenn der eigentliche Anlassfall für die Entlassung (Missachtung von Anweisungen) nicht eine gewisse Mindestintensität aufweist, um die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung zu begründen.