Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
§ 1:
Anspruchsberechtigung eines gewerberechtlichen GeschäftsführersOGH 13.9.2012, 8 ObS 8/12b
Durch die Einbeziehung der freien DN in die IESG-Sicherung sind auch gewerberechtliche Geschäftsführer regelmäßig als anspruchsberechtigt anzusehen. Dabei ist iZm den Anforderungen des § 39 GewO 1994 maßgebend, ob eine nach den Verhältnissen im Betrieb inhaltlich und zeitlich ausreichende Tätigkeit als gewerberechtlicher Geschäftsführer erbracht wird und das Vortäuschen eines Dienstverhältnisses nicht unterstellt werden kann.