Bundes-KollV für DN in den privaten Autobusbetrieben

Pkt 7. der Lohnordnung:
Erschwerniszulage für Busfahrer im LinienverkehrOGH 22.10.2012, 9 ObA 136/11g

Ein im „Linienverkehr bei Einmannbetrieb“ eingesetzter Busfahrer hat nach dem klaren Wortlaut des Pktes 7. der Lohnordnung des KollV – auch ohne Fahrscheinverkauf und ohne Fahrscheinkontrolle – Anspruch auf eine Erschwerniszulage.