Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 92:
Befreiung von der RezeptgebührVwGH 17.10.2012, 2010/08/0158
Gem § 5 der Richtlinien über die Rezeptgebührenbefreiung ist über die §§ 3 und 4 hinaus im Einzelfall eine Befreiung von der Rezeptgebühr möglich; bei Beurteilung der besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit sind spezielle Aufwendungen für eine, auf Grund einer Stoffwechselerkrankung medizinisch notwendigen, Diät zu berücksichtigen.