Pflege-Verfassungsgesetz

§ 3:
Anwendungsbereich der BeitragsverjährungVwGH 12.9.2012, 2009/08/0289

Die Verjährung von Beitragsforderungen nach dem Pflege-Verfassungsgesetz betrifft zum einen Beitragsforderungen gegenüber den zu pflegenden oder zu betreuenden Personen als AG (in Abweichung von § 68 ASVG) oder zum anderen Beitragsforderungen gegenüber den selbständig tätigen PflegerInnen (in Abweichung von § 40 GSVG), nicht aber Beitragsforderungen betreffend jene DN, die bei Dritten (natürlichen oder juristischen Personen) beschäftigt sind, die sich zur Pflege gegenüber den zu pflegenden Personen verpflichtet haben.265