Elternteilzeit und industrielle Schichtarbeit – Planungstechnische Hilfen zur Umsetzung
Elternteilzeit und industrielle Schichtarbeit – Planungstechnische Hilfen zur Umsetzung
Elternteilzeit in industrieller Schichtarbeit führt immer wieder zu Konflikten. Dieser Beitrag lotet Umsetzungsmöglichkeiten auf privater und betrieblicher Seite aus. Im Kern existieren viele solcher Möglichkeiten (insb wenn PartnerInnen mithelfen), die gegenwärtige Rechtslage erschwert aber das Finden praktikabler Lösungen.
Teilzeitarbeit ist vor allem bei Frauen mit Kindern unter 15 Jahren das überwiegende Arbeitszeitvolumen. * So arbeiten zB 55,3 % der Mütter mit Kindern von drei bis unter sechs Jahren Teilzeit. Mit „Elternteilzeit“ sind hier die Ansprüche laut §§ 15h–p MSchG bzw §§ 8–8h VKG auf Teilzeitbeschäftigung und bezüglich deren Ausgestaltung (Ausmaß und/oder Lage, dh Beginn, Dauer ua) gemeint. Diese Ansprüche sind zwar an bestimmte Voraussetzungen geknüpft (zB Betriebsgröße über 20 Beschäftigte, drei Jahre ununterbrochenes Arbeitsverhältnis ua), die aber in vielen Fällen erfüllt werden. Eine detaillierte Rechtsdarstellung findet sich zB in Thöny* und Lutz.*
Neben den mit Änderungen in Vertragsverhältnissen im Allgemeinen einhergehenden Schwierigkeiten und der erforderlichen frühen Schriftlichkeit der Bekanntgabe der Beschäftigtenwünsche (§ 15j MSchG bzw § 8b VKG), die Konflikte begünstigt,*,* sind es vor allem die spezifischen Ansprüche, die Lage der Arbeitszeit mit dem/der AG zu vereinbaren, die reichlich Konfliktpotential bergen – vor allem in Berufen mit Arbeit in den frühen Morgenstunden, am Abend, in der Nacht und/oder am Wochenende.
Laut einer Erhebung des Österreichischen Instituts für Familienforschung 2008 haben 59 % der Eltern, die Elternteilzeit beanspruchen, eine Veränderung der Tagesverteilung der Arbeitszeiten vorgenommen. „Davon haben 46 % eine Verschiebung in Richtung Früh bzw. Vormittag gewählt, 12 % in Richtung Nachmittag und Abend. ... Die Hälfte der Elternteilzeit Beanspruchenden hat die Wochenarbeitszeit auf bestimmte Wochentage komprimiert.
“271* „Bezüglich Lage und Ausmaß der Arbeitszeit sind die Problemstellungen vielfältig. Spezielle Herausforderungen gibt es in Produktionsbetrieben mit Schichtarbeit. Das Ausmaß der Elternteilzeit bewegt sich im Schichtdienst zumeist um die 20 Wochenstunden. Die gewünschte Lage ist zumeist 8 bis 12 Uhr ...“* Kinderbetreuungseinrichtungen wie der Betriebskindergarten des Wiener Krankenanstaltenverbundes im Wilhelminenspital oder der Übernachtungskindergarten in Schwedt (Deutschland), die auch eine nächtliche Betreuung sicherstellen, sind eine Seltenheit.*, *
In der Evaluierung der Elternteilzeit im Auftrag des BMWA* betrafen in der Sichtweise der Arbeiterkammern und Gewerkschaften die häufigsten Probleme die Lage der Arbeitszeit. „Dennoch gibt es Betriebe, in denen Elternteilzeit auch in Schichtarbeit problemlos organisiert wird. Zumeist sei es vom Willen und der Einstellung der Vorgesetzten bzw. Personalverantwortlichen abhängig, ob sich Lösungen erzielen lassen.
“ Gegenteilig dazu die Sicht der ExpertInnen aus Wirtschaftskammern und Industriellenvereinigung: „Es entstehe für die Unternehmen ein sehr hoher Organisationsaufwand, um die Elternteilzeitkräfte in die Schichtmodelle zu integrieren. Zumeist wollen diese ausschließlich vormittags arbeiten und keine ganzen Schichten übernehmen. Außerdem würden Konflikte im Kollegen/Kolleginnenkreis geschürt, da die Elternteilzeitnehmenden oft den „unangenehmen Schichten“ ausweichen wollen. ... Eine weitere Problematik in der Schichtarbeit der Textilindustrie ist, dass viele Migrantinnen in eingespielten Schichtteams arbeiten, die auch den Zweck haben, sprachliche Probleme auszugleichen.
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In diesem Sinne möchten wir in diesem Beitrag die tatsächliche Vereinbarkeit von Kinderbetreuung mit industrieller Schichtarbeit thematisieren.
Startpunkt der planungstechnischen Analyse ist die Frage nach den mit Kinderbetreuung verbindbaren Arbeitszeiten. Diese können durchaus von den gewünschten Arbeitszeiten in Lage und Ausmaß abweichen (zB weil bestimmte Dienste besonders attraktiv sind), stellen aber eine wichtige Basis für die Frage der Machbarkeit dar.
Abbildung 1 stellt die Zeitfenster nach allgemein verfügbaren Angebotsarten an Kinderbetreuung dar. Externe Kinderbetreuung zu geringen Kosten wird fast überall vormittags, zT ganztags, angeboten. Darüber hinausgehende Zeiten erfordern weitere Personen in einem Naheverhältnis (zB PartnerIn, Angehörige, FreundInnen) bzw verursachen sonst meist erhebliche Kosten.* Die Verfügbarkeit derartiger Personen ist am Wochenende untertags wahrscheinlicher als in der Nacht, bei älteren Kindern höher als bei sehr jungen.
Die Verfügbarkeitszeitfenster an Kinderbetreuung werden durch zwei Faktoren weiter reduziert. Zum einen durch die Wegzeiten zur Arbeit, die im Durchschnitt um die 30 Minuten liegen, aber erheblich streuen (zT pro Weg > 60 Minuten).* Zum anderen sind bei Vereinbarung von festen Arbeitszeiten immer noch Zeitpuffer für Unvorhergesehenes (Stau, kinderbedingte Verzögerungen) einzuplanen. Erschwerend können hohe Fahrtkosten bei kurzer Arbeitszeit wirken, so dass eine Arbeit zwar zeitlich möglich, aber ökonomisch nachteilhaft wäre.
Zusammenfassend ergeben sich aus den Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen abzüglich der Wegzeiten stabile Betreuungs- und damit Arbeitszeitfenster untertags, die aber typisch erst nach 7:00 Uhr beginnen und in den späten Nachmittag reichen. Darüber hinausgehende Zeiten setzen eine laufende Abstimmung mit Dritten voraus. Diese dürfte in vielen Fällen, aber nicht immer, praktisch möglich sein. In einer Umfrage von Wallner (2011) unter AN einer Einzelhandelskette mit Kindern unter 16 Jahren im gemeinsamen Haushalt gaben 60 % der TeilnehmerInnen an, Dienste außerhalb der regulären Betreuungszeiten von Schulen oder Kindergärten zu haben. 23,3 % (vorrangig Mütter von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren) regeln die Kinderbetreuung nur durch Angehörige (vorrangig Schwieger-/Mutter), weitere 23,3 % finden mit Schule bzw Kindergarten ein Auslangen, 40 % benötigen zusätzlich Angehörige. „Alle 13,3 % der Befragten, welche mehr als zwei Kinderbetreuungsformen in Anspruch nehmen müssen, befinden sich in Führungspositionen und leisten mehr als 5 Überstunden pro Woche.
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Hummel (2006) beschreibt zwei Beispiele aus einem hessischen Chemiebetrieb, der ContiTech Techno-Chemie GmbH mit 769 MitarbeiterInnen am Standort Karben, wie mittels (kleiner) Modifikationen der Arbeitszeiteinteilung und zT der Arbeitsorganisation die familiäre Kinderbetreuung längerfristig unterstützt werden kann: „Die 30-jährige Maschinenbedienerin und ihr 37-jähriger Ehemann, Einrichter in der Produktion, arbeiten jeweils zeitversetzt: Ein Elternteil erscheint jeweils 20 Minuten später zur Schicht, so dass eine Übergabe des Kindes (7) zu Hause möglich ist. Dies funktionierte so gut, dass im Jahr 2004 das zweite Kind zur Welt kam. Der 43-jährige Maschinenbediener in der Produktion arbeitete über einen Zeitraum von einem Jahr an vier Tagen in der Woche von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr, um tagsüber sein einjähriges Kind betreuen zu können. Seine Ehefrau konnte so ihre Bürotätigkeit uneingeschränkt fortführen.
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In diesem Kapitel wird der Frage nachgegangen, wie industrielle Teilzeit- und Vollzeit-Schichtarbeitsmodelle miteinander kombiniert werden können, so dass sich der Gesamtbedarf an erforderlichen Qualifikationen während der Schichtzeiten abdecken lässt, vgl Gärtner et al.* Vor der eigentlichen Diskussion der Schichtmodelle aber noch wichtige Überlegungen zum Bild der „stabilen Besetzungsstärken in der industriellen Schichtarbeit“.
Schichtarbeit in der Fertigung wird zum einen häufig mit festen und einheitlichen Besetzungsstärken verbunden (zB Schichtgruppe A besteht aus zehn Personen) und zum anderen häufig mit nicht verschiebbaren Arbeiten. Oft gibt es aber mehr Gestaltungsspielräume. In Geuenich* wurde in Hinblick auf altersgerechte Arbeitsgestaltung in einem Teilbereich von BMW-Steyr geprüft, ob auch bei Gruppenarbeit in der Montage Nachtdienste ausgedünnt werden könnten, also in einem Bereich, der als besonders unveränderlich in seinen Abläufen zu erwarten wäre. Insgesamt war die Einschätzung, dass 14 % verschoben werden können. Dies entspricht bei sieben Personen Besetzung bereits einem Arbeitsplatz.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Praktiken aus anderen Branchen (zB Spitzenabdeckung bzw Ausdünnung bei geringerer Auslastung) stärker in den industriellen Kontext zu übertragen. In der Praxis schwankt die tatsächliche Zahl Anwesender nämlich auch in der industriellen Schichtarbeit meist erheblich und auch jetzt sind Organisationen in der Lage, mit kurzen oder längeren Abwesenheiten einzelner Personen gut umzugehen.
Gärtner und Lennings (2006) analysierten die Zahl tatsächlich Anwesender in einem Industriebetrieb über einen Zeitraum von ca 13 Wochen pro Schichtart und Wochentag. „In verschiedenen Wochen sind am gleichen Wochentag zur gleichen Tageszeit ganz verschieden viele Mitarbeiter anwesend. Z. B. schwankt die Zahl tatsächlich Anwesender im Zeitraum der analysierten Wochen am Montag um 7:00 Uhr zwischen 16 und 22 Anwesenden. Dabei wurde im Durchschnitt der Sollwert von 20 Mitarbeitern erreicht. Die tatsächliche Besetzung unterschritt diesen Sollwert um bis zu – 20 % bzw. überschritt ihn um + 10 %.
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Wenn es bei derartig starken Schwankungen der Anwesenheitsstärken zu keinen schweren Störungen der Prozesse und der Leistung kommt (was in diesem und vielen anderen Unternehmen nicht der Fall war), dann ist dies ein Indikator, dass die Aufgaben genügend nicht-zeitkritische bzw steuerbare Anteile enthalten, dass auch Platz für (Teil-)Zeitmodelle mit einem anderen Umfang und/oder einer anderen Lage der Arbeitszeit wäre.
Eine – in der Industrie oft noch viel zu selten durchgeführte – Analyse der zeitlichen Verteilung des Arbeitsanfalls und damit des Personalbedarfs im Tages- und Wochenverlauf, zeigt auf, bei welchen Prozessen (zB biopharmazeutische Industrie) oder auch in welchen (Infrastruktur-)Bereichen sich durch eine Verstärkung von Spitzenzeiten ähnlich wie in der Dienstleistungsbranche Produktivitätsgewinne erzielen lassen. Eine solche Analyse der Verteilung von Stillstandszeiten und Überstunden bei einem Nahrungsmittelhersteller zeigte zB am Mittwoch und Donnerstag nachmittags hohe Spitzen, da in diesen Spätschichten immer Sonderprodukte produziert wurden. Eine Erhöhung der Besetzung hätte die Stillstände verringert bzw verkürzt und sich gerechnet. Die Verantwortlichen meinten damals allerdings, keine Teilzeitkräfte für so ein Modell (40 % Beschäftigungsausmaß, fix Mittwoch und Donnerstag Spätschicht) gewinnen zu können.
Beispiel 1: In der Zeit als Frauen in der Industrie nicht in der Nacht beschäftigt werden durften, setzten manche Betriebe sogenannte „Hausfrauenschichten“ wie in Abbildung 2 dargestellt ein. Der Plan führt bei bezahlten Pausen im Schnitt zu 38:30 für Vollzeit- und zu 23:45 für Teilzeitschichtgruppen. Eine andere Splittung der Zeitfenster ist möglich.
Beispiel 2: Ein Modell mit eigener Wochenendschichtgruppe war einige Jahre in einem österreichischen Chemiebetrieb im Einsatz. Große Teile der bestehenden Belegschaft konnten nicht für Wochenendarbeit gewonnen werden, weshalb ein Sondermodell angeboten wurde, mit Zeitzuschlägen am Samstag (50 %) und Sonntag (100 %) und 38:30 bezahlter Wochenarbeitszeit bei 26:40 Stunden Arbeit. Für dieses Modell haben sich viele Beschäftigte interessiert, wobei es einen hohen Anteil an jungen Vätern gegeben hat.
Beispiel 3: Bei der Substitution ersetzen mehrere Teilzeitkräfte eine Vollzeitkraft. In einem steirischen Industriebetrieb wurde beispielsweise eine Schichtgruppe in einem vollkontinuierlichen Modell durch zwei Teilzeitgruppen ersetzt, die abwechselnd arbeiten. Die Substitution muss allerdings nicht immer im Verhältnis 1:2 erfolgen. In einem Industriebetrieb wurde zB eine Arbeitszeitverkürzung für eine Gruppe umgesetzt, indem diese mit 13 statt 12 Beschäftigten besetzt wurde. Durch regelmäßig verteilte Freischichten (pro Arbeitstag dieser Gruppe immer eine Person) liegt die durchschnittliche Arbeitszeit um ca 8 % (1/13) unter jener der anderen Gruppen. Die Mengenverhältnisse sind bei genügend breiten Qualifikationen fein steuerbar.
Teilzeitarbeit im Schichtbetrieb (erstmals) zu organisieren, bringt erhebliche Belastungen für ein Unternehmen. Weiters ist es – mit wenigen Ausnahmen – kaum möglich, reine Vormittagsarbeit sinnvoll mit Schichtarbeit zu kombinieren. Wenn aber längere Zeitfenster des Tages zur Verfügung stehen, nimmt die Chance auf ein passendes Modell zu.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind zwei weitere Aspekte von Bedeutung. Der Anlass Teilzeitarbeit bietet auch eine gute Gelegenheit, vorhandene Zeitmuster zu prüfen, um – wie oben exemplarisch beschrieben – Verbesserungspotenziale abseits der klassischen Schichtplanung zu suchen.
Weiters spielen Kosten der Personalrekrutierung und Bindung eine Rolle. In Seidel* werden betriebswirtschaftliche Effekte familienfreundlicher Maßnahmen untersucht und in Zusammenarbeit mit Unternehmen auch die Kosten für die Nachbesetzung einer Stelle berechnet (Suche, Auswahl ua bis zur Einarbeitung). Diese werden (Stand 2005) für untere Einkommen auf rund 9.500 € (Bandbreite 3.000–21.000 €) und bei mittleren Einkommen auf rund 23.000 € geschätzt. Weiters werden die Wiedereingliederungskosten für Schulung, Minderleistung ua nach längerer Abwesen274heit gerechnet und auf 15 % nach sechs Monaten Abwesenheit zunehmend bis auf 75 % der Kosten einer Nachbesetzung nach 36 Monaten geschätzt. MitarbeiterInnen zu halten und lange Abwesenheiten zu vermeiden, hat also auch erhebliche betriebswirtschaftliche Potenziale.
Neben den direkten Kosten konkreter Nachbesetzung sind auch indirekte Wirkungen in Hinblick auf Bindung ans Unternehmen zu erwarten. Gelingt es, passende Lösungen zu finden, wird in vielen Fällen auch umgekehrt eine erhöhte Loyalität der Betroffenen und anderer Beschäftigter zu erwarten sein.
Abbildung 3 gibt eine Übersicht über mögliche Umsetzungsformen von Elternteilzeit in industrieller Schichtarbeit.
Umsetzungsform Elternteilzeit | Voraussetzungen auf Seiten von … | |
Betrieb, KollegInnen | Familie & Kinderbetreuung | |
viele kurze Vormittagsdienste | viel Arbeit am Vormittag (zB Annahme von Lieferungen) oder verschiebbare Arbeiten | meist unproblematisch, wenn genügend Betreuungsplätze vorhanden sind |
kurze Nachmittagsdienste | viel Arbeit am Nachmittag (sonst wie oben) | durch PartnerInnen (iwS) oder Nachmittagsbetreuung |
kurze Abenddienste | viel Arbeit am Abend oder Verlängerung der Betriebszeit um einen Teil einer Schicht (zB 8 h + 4 h pro Tag)* | PartnerInnen (iwS) übernehmen Kind, wenn dies von Dienstzeiten möglich ist* |
(wechselweise) verschiedene kurze Dienste | Split von Schichten oder Verlängerung der Betriebszeit um weniger als eine ganze Schicht (zB 2 × 6 h, oder 3 × 6 h pro Tag) und gegebenenfalls Rotation, wenn mehr MitarbeiterInnen in Elternteilzeit sind und Fairness ein Thema ist | vorteilhaft, wenn PartnerIn (iwS) evtl einer gegengleichen Rotation unterliegt |
konstant Frühdienst ab 6:00 Uhr, evtl weniger Arbeitstage | falls nicht Vollzeit, dann muss Betrieb gegebenenfalls fehlende Frühschichten mit anderem Personal abdecken. Die Ungleichverteilung der Schichten muss für die anderen MitarbeiterInnen akzeptabel sein. | PartnerIn (iwS) bringt Kind in Kindergarten bzw betreut Schulkind |
konstant Spätdienst, evtl weniger Arbeitstage | falls nicht Vollzeit, dann muss Betrieb gegebenenfalls fehlende Spätschichten mit anderem Personal abdecken. | PartnerIn (iwS) holt Kind von Kinderbetreuungseinrichtung (siehe FN 20) |
Kombination Früh- und Spätdienst | falls nicht Vollzeit, dann muss Betrieb gegebenenfalls fehlende Schichten mit anderem Personal abdecken. | PartnerIn (iwS) hat Gegenschichten; bei Nachtschichten Koordination schwierig (siehe FN 20) |
nur Wochenendschichten, evtl ab Freitagabend | je nach Beliebtheit der Wochenendschichten & Umfang Entlas tung für andere MitarbeiterInnen oder Verteilungskonflikte. | erfordert Betreuungsstruktur für das Wochenende, evtl gegengleich mit PartnerIn (siehe FN 19) |
Beginnzeiten verschoben – zB 7:30–16:00, 16:00–23:00 Uhr | ohne Nachtarbeit leichter zu organisieren. Bei Nachtschichten wirkt das späte Ende der Nachtschicht sehr belastend. | erleichtert Übergabe der Betreuung, wenn PartnerIn (iwS) evtl einer gegengleichen Rotation unterliegt. |
Split der Frühschicht in zwei oder mehr Teile – zB 6:00–7:00, 7:00–13:00 und 13:00–14:00 Uhr | kurze Randteile können von anderen MitarbeiterInnen mitübernommen werden, wenn spätes Ende der Nachtschicht nicht zu belastend ist. Evtl andere Personengruppen zur Abdeckung der Randzeiten (zB Studierende, MitarbeiterInnen mit Bürozeiten, die Zusatzeinkommen wünschen). | wie bei kurzen Vormittagsdiensten |
Für viele Modelle ist die Unterstützung durch den/die PartnerIn erforderlich. PartnerIn ist hier iwS zu verstehen – es können sich ein oder mehrere Personen (LebenspartnerIn, nahe Angehörige, FreundInnen, andere Eltern mit einem ähnlichen oder gegengleichen Betreuungsproblem) organisieren. Zwar stehen nicht in allen Fällen solche Personen zur Verfügung, sie aber grundsätzlich aus275 der Betrachtung auszunehmen, scheint sowohl praktisch als auch sozialpolitisch fragwürdig.
Es gibt Situationen, in denen räumlich, zeitlich und persönlich verfügbare Möglichkeiten der Kinderbetreuung nicht mit betrieblichen Rahmenbedingungen verbindbar sind, aber auch sehr viele Umsetzungsoptionen. Dies erfordert eine Einzelfallprüfung unter Auslotung aller organisatorischen und planungstechnischen Möglichkeiten sowie der Kinderbetreuungsmöglichkeiten auf seiten der Elternteilzeitarbeitenden. Wenn alle VerhandlungspartnerInnen von den klassischen Bildern einerseits Montag bis Freitag 8:00–12:00 Uhr und andererseits Drei-Schichtmodell mit wöchentlichem Wechsel als den für sie jeweils einzig möglichen Modellen abrücken und offen in die Diskussion gehen, finden sich eher Lösungen.
Problematisch ist – besonders für industrielle Schichtarbeit – die von MSchG bzw VKG vorgesehene und in der Literatur* nahegelegte ganz konkrete Festlegung der Zeiten. Für Schichtarbeit sind Regeln zur Zeitfestlegung besser geeignet, um mit Sondersituationen umgehen zu können bzw das beiderseitige Vertrauen zu schaffen, dass diese bewältigbar sind. Zusätzlich dürften derartig fest fixierte Zeiten die Wahl von „sicheren Kindergartenzeiten“ stark fördern, weil andere Zeitbereiche nicht so gut zugesagt werden können.
In der Regel lassen sich Verhandlungsparteien leichter auf Zugeständnisse ein (zB etwas früherer Schichtbeginn und knapperer Zeitpuffer für die Wegzeit), wenn sie das Gefühl haben, dass es zwar im Regelfall klappen wird, sie aber in den Fällen, in denen es nicht klappt, keine gravierenden Nachteile zu befürchten haben, sondern sich ein gemeinsamer Work-Around finden lässt. Je strikter vertragliche Bedingungen gehandhabt werden bzw je weniger Flexibilitätspuffer sie für Sonderfälle vorsehen, desto schwerer ist es, eine für alle Beteiligten gute Lösung zu finden. Um einer Konfliktsituation vorzubeugen, wäre wechselseitiges möglichst frühzeitiges Abklären, durchaus auch auf betrieblicher Initiative („falls Sie Elternteilzeit interessieren würde, hätten wir uns folgendes überlegt ...“), ein vielversprechender Ansatz. Das schafft ein Klima und den zeitlichen Rahmen, Gestaltungsoptionen zu durchdenken.