Richtlinie über befristete Arbeitsverträge

§ 2:
Keine Anwendung der RL auf LeiharbeitsverhältnisseEuGH 11.4.2013, Rs C-290/12 – Della Rocca

Die RL 1999/70/EG über befristete Arbeitsverträge und die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der RL sind weder auf das befristete Arbeitsverhältnis zwischen einem Leih-AN und einem Leiharbeitsunternehmen noch auf das befristete Arbeitsverhältnis zwischen einem Leih-AN und einem entleihenden Unternehmen anwendbar.