Angestelltengesetz

§ 23:
Abfertigung: Keine Einbeziehung von Gutstunden aus GleitzeitregelungOGH 29.1.2013, 9 ObA 124/12v

Sollten die aus der Gleitzeit resultierenden Gutstunden des AN generell durch Zeitausgleich abgebaut werden und erfolgte die Auszahlung des Zeitguthabens im letzten Jahr vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses lediglich deswegen, weil der AG seinen Standort schloss und der AN die Überstunden nicht mehr durch Zeitausgleich abbauen konnte, dann ist der dafür bezahlte Geldersatz in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung nicht einzubeziehen.