KollV für das Bordpersonal der Austrian Airlines und Lauda Air – Zusatz-KollV „Einsparungspaket“

Pkt 5.2.b.

Der im Zusatz-KollV angeführte Krisenbeitrag in Höhe von 5 % ist nicht nur vom Bruttomonatsgehalt selbst zu berechnen,432 sondern erfasst auch jene Entgeltansprüche, deren Berechnung von der Höhe des Bruttomonatsgehalts abzuleiten ist. Dies trifft etwa auf Mehrdienstleistungen und Sonderzahlungen zu.