KollV für das Bordpersonal der Austrian Airlines und Lauda Air – Zusatz-KollV „Einsparungspaket“
KollV für das Bordpersonal der Austrian Airlines und Lauda Air – Zusatz-KollV „Einsparungspaket“
Pkt 5.2.b.
KrisenbeitragOGH 21.2.2013, 9 ObA 125/12s
Der im Zusatz-KollV angeführte Krisenbeitrag in Höhe von 5 % ist nicht nur vom Bruttomonatsgehalt selbst zu berechnen,432 sondern erfasst auch jene Entgeltansprüche, deren Berechnung von der Höhe des Bruttomonatsgehalts abzuleiten ist. Dies trifft etwa auf Mehrdienstleistungen und Sonderzahlungen zu.