Urlaubsgesetz

§ 2 Abs 1:
Urlaubsausmaß bei Wechsel von Teilzeit- in VollzeitbeschäftigungOGH 24.10.2012, 8 ObA 35/12y

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien bei aufrechtem Arbeitsverhältnis eine Änderung des Beschäftigungsausmaßes von Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung, dann ist auch der Urlaubsanspruch den geänderten Arbeitszeitverhältnissen anzupassen, und zwar unabdingbar derart, dass das Ausmaß des der AN zustehenden Naturalurlaubs von insgesamt fünf (bzw sechs) Wochen im laufenden Arbeitsjahr nicht verringert wird. Das von der AN am Ende der Teilzeitperiode nicht verbrauchte Urlaubsguthaben muss daher in der Vollzeitphase entsprechend aufgewertet werden.

Erste oberstgerichtliche Rsp zur Berechnung der Urlaubsersatzleistung einer AN, die im laufenden Urlaubsjahr von Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung gewechselt hat.