Kinderbetreuungsgeldgesetz

§ 5 Abs 4:
Kinderbetreuungsgeld für KrisenpflegeelternOGH 26.2.2013, 10 ObS 3/13h

Der bloße Wechsel in der Pflege und Betreuung eines Kleinkindes von der leiblichen Mutter zur Krisenpflegemutter führt nicht zu einem „Wechsel zwischen den Elternteilen“ iSd § 5 Abs 2 bis 4 KBGG, weshalb die zweimonatige Mindestbezugsdauer nicht zur Anwendung kommt.