SchrankArbeitszeitgesetze – Kommentar

2. Auflage, Linde Verlag, Wien 2012, 1.200 Seiten, Leinen, € 168,–

GÜNTHERLÖSCHNIGG (GRAZ/LINZ)

Wie schon die erste Auflage der „Arbeitszeitgesetze“ aus dem Jahr 2008 bietet auch die zweite Auflage eine Zusammenschau der österreichischen – in den unterschiedlichen Sondergesetzen verstreuten – Arbeitszeitbestimmungen. Es handelt sich jedoch nicht um eine systematische, thematisch aufgearbeitete Darstellung des Arbeitszeitrechts in monographischer Manier, sondern um eine Kommentierung der jeweiligen Einzelgesetze.

Der Schwerpunkt liegt in der Erläuterung des AZG und des ARG. Hier besticht der Kommentar vor allem durch den Praxisbezug, dh durch die ausführliche Behandlung der Fülle der in der betrieblichen Praxis auftauchenden Fragen. Darin – und dies ist gleichzeitig die vorweggenommene Gesamtwertung – liegt die hervorragende Bedeutung dieses Werks, an dem niemand vorbeikommt, der sich mit dem Arbeitszeitrecht beschäftigt. Für diesen starken Konnex zur Praxis gibt es unzählige Belege. So findet man selbst eine arbeitszeitrechtliche Bewertung von Wohngemeinschaften der „vollen Erziehung“ (S 42), die ein typisches Phänomen sozialer Arbeit darstellen und den Anwendern des BAGS-KollV sehr vertraut sein werden.

Übertriebene Marketingstrategie – für ein anderes Werk – und für einen Leser eher problematisches Vorgehen ist die Zitierweise wesentlicher Entscheidungen der Höchstgerichte. Sofern nämlich eine Entscheidung in die von Schrank herausgegebene Sammlung der „Leitentscheidungen der Höchstgerichte zum Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht“ aufgenommen wurde, wird sie nur mehr mit LE-AS zitiert. Aufgrund des Datums und der Entscheidungsnummer ist sie zwar im RIS auffindbar, die für das Arbeitsrecht typischen ausführlichen Entscheidungsbesprechungen wie insb in DRdA gehen aber verloren (vgl zB OGH 2007, 8 ObA 82/06a, auf S 269 oder OGH 2005, 8 ObA 83/04w, auf S 205).

Unerwartet viele Lücken finden sich – für einen derartigen Großkommentar – im Literaturverzeichnis (zB Gleißner, Reduktion der Arbeitszeit: Teilzeit, Altersteilzeit, Kurzarbeit, Aussetzung, in

Reissner/Herzeg
[Hrsg], Arbeits- und sozialrechtliche Strategien zur Krisenbewältigung [2010] 84; Schindler, Gestaltungsmöglichkeiten bei Altersteilzeit, in
Resch
[Hrsg], Arbeitszeitrecht [2001] 85; Löschnigg, Teilzeitarbeit – alte und neue Begriffsbildung im AZG, in
Wachter/Burger
[Hrsg], Aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht 2008 – Schwerpunkt: Arbeitszeitrecht [2008] 84). Für Sondergesetze wie das KA-AZG gilt dies überhaupt „in großem Stil“ (vgl zB Standeker/Fischl, Krankenanstalten – Arbeitszeit NEU [2008]; Grimm/Wolf, Neuerungen im Arbeitszeitrecht für Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen, ZAS 2009, 165; Radner [Hrsg], KA-AZG in der Praxis [1999]).

Wie der Autor im Vorwort ankündigt, ist die Bearbeitungsintensität unterschiedlich. Dies zeigt sich vor allem bei der Kommentierung von Sondergesetzen. So hätten etwa die Erläuterungen zum Universitätsgesetz, dessen gesetzliche Abkürzung im Übrigen nach den ausführlichen Erläuterungen zur RV nur „UG“ lautet, ohne großen Verlust für das Gesamtwerk weggelassen werden können. Weiterführende Literaturhinweise finden sich in diesem Zusammenhang überhaupt nicht, obwohl gerade das Arbeitszeitrecht für das wissenschaftliche Personal in Kombination mit dem Universitäten-KollV beachtliche Probleme aufwirft.

Insgesamt verringern die zur Kritik Anlass gebenden Punkte nur wenig den Wert des schon vom Umfang her beeindruckenden Werkes. Es bleibt bei obiger Gesamtbewertung.