Hießl/RunggaldierGrundzüge des europäischen Arbeits- und Sozialrechts

3. Auflage, Linde Verlag, Wien 2012, 208 Seiten, broschiert, € 30,–

ELIASFELTEN (SALZBURG)

Das Unionsrecht übt maßgeblichen Einfluss auf die nationalen Rechtsordnungen aus. Das gilt auch für das Arbeitsund Sozialrecht. Aus diesem Grund ist eine Auseinandersetzung mit den unionsrechtlichen Grundlagen auch in diesem Bereich aus dem Lehrbetrieb der meisten österreichischen Universitäten nicht mehr wegzudenken. Geeignete Lernunterlagen gibt es freilich nur wenige. Diese Lücke schließt das vorliegende Lehrbuch, das in kompakter und leicht verständlicher Weise die Grundzüge des europäischen Arbeits- und Sozialrechts darstellt.

Zu diesem Zweck wird einleitend auf die historische Entwicklung des europäischen Arbeits- und Sozialrechts verwiesen. Daran schließt sich eine Übersicht über die sozialpolitischen Bestimmungen des geltenden EU-Primärrechts sowie über die EU-Kompetenzen im Bereich der Sozialpolitik an. Letzteres Kapitel beschränkt sich damit im Wesentlichen461 auf eine Darstellung des Art 153 AEUV. Dass die Union daneben noch über eine Vielzahl weiterer Kompetenzen verfügt, ergibt sich zwar in weiterer Folge aus dem Zusammenhang. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wäre es aber überlegenswert, sich bereits an dieser Stelle mit den Kompetenzen und ihren unterschiedlichen Wirkungen (Koordinierung/Harmonisierung) in umfassender Weise auseinanderzusetzen.

Die weiteren Kapitel behandeln das materielle Unionsrecht. Die Gliederung erfolgt in erster Linie nach Themen und nicht nach der Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärrecht. Eine Ausnahme bilden lediglich die Kapitel 3 und 4, die sich mit den sozialen Grundrechten – wenn auch nur überblicksartig – und den EU-Grundfreiheiten auseinandersetzen. Positiv hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang vor allem die umfangreichen Verweise auf die Judikatur des EuGH, der wesentliche Impulse für das europäische Arbeits- und Sozialrecht gesetzt hat. Dabei erleichtert das Judikaturverzeichnis (S 183–189) die Auffindbarkeit der Entscheidungen und erhöht somit die Nutzerfreundlichkeit gerade für Studierende.

Die inhaltlichen Ausführungen beschränken sich freilich im Wesentlichen auf eine Darstellung der Ergebnisse des EuGH. Eine kritische Auseinandersetzung erfolgt nur punktuell (so zB in Bezug auf die Judikatur zur Entsende-RL, S 44–47). Das mag auch dem Umstand geschuldet sein, dass sich das Lehrbuch als Einführung in die Thematik versteht, das lediglich die Grundzüge darstellen will. Vor diesem Hintergrund wären daher allenfalls weiterführende (kritische) Literaturhinweise wünschenswert.

Bezüglich der verwendeten Literatur ist es aber jedenfalls zu begrüßen, dass sich diese nicht bloß auf den deutschsprachigen Raum beschränkt, sondern auch englischsprachige AutorInnen umfasst. Das vorliegende Lehrbuch stellt damit einen empfehlenswerten Lernbehelf für alle Studierenden dar, die sich erstmals mit dieser Materie beschäftigen.