Betriebsübergangsrichtlinie

Art 3:
Keine Bindung des Betriebserwerbers an arbeitsvertraglichen dynamischen Verweis auf „fremde“ KollektivverträgeEuGH 18.7.2013, Rs C-426/11 – Alemo-Herron ua

Nach Art 3 der RL 2001/23/EG ist im Fall eines Unternehmensübergangs der Erwerber nicht an individuelle Arbeitsvertragsklauseln gebunden, die dynamisch auf nach dem Zeitpunkt des Übergangs verhandelte und abgeschlossene Kollektivverträge verweisen (im vorliegenden Fall enthielt der jeweilige Arbeitsvertrag eine Klausel, wonach sich die Arbeitsbedingungen des AN nach den von NJC [einem Tarifverhandlungsorgan] periodisch ausgehandelten Tarifverträgen bestimmt), wenn er nicht die Möglichkeit hat, an den Verhandlungen dieser nach dem Übergang abgeschlossenen Kollektivverträge teilzunehmen.

Vgl dazu EuGH 9.3.2006, Rs C-499/04 – Werhof, wonach Art 3 Abs 1 der RL 2001/23/EG der nur statischen Fortgeltung von Veräußerer-Tarifverträgen nicht entgegensteht.