Teilzeitarbeitsrichtlinie idF der Teilzeitarbeit- Ausdehnungsrichtlinie

§ 4 der Rahmenvereinbarung:
Unzulässige Aliquotierung des Urlaubsanspruchs bei Wechsel von Voll- zu TeilzeitbeschäftigungEuGH 13.6.2013, Rs C-415/12 – Brandes

Art 7 Abs 1 der RL 2003/88/EG (ArbeitszeitRL) und § 4 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit stehen nationalen Bestimmungen oder Gepflogenheiten entgegen, wonach die Zahl der Tage bezahlten Jahresurlaubs, die ein vollzeitbeschäftigter AN im Bezugszeitraum nicht in Anspruch nehmen konnte, bei Wechsel dieses AN zu einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend dem Verhältnis der vor dem Wechsel geleisteten Zahl der wöchentlichen Arbeitstage zu der danach geleisteten Zahl anzupassen (dh zu kürzen) ist.

Vgl dazu bereits EuGH 22.4.2010, Rs C-486/08 – Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols.