Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz

§ 4:
Betriebsübergang – Nachwirkung des bereits gekündigten KollV?OGH 28.5.2013, 8 ObA 40/12h

Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens wird dem EuGH gem Art 267 AEUV die Frage vorgelegt, ob Art 3 Abs 3 der RL 2001/23/EG (BetriebsübergangsRL), wonach die in einem KollV vereinbarten und beim Veräußerer geltenden „Arbeitsbedingungen“ bis zur „Kündigung oder zum Ablauf des KollV“ „im gleichen Maße“ aufrecht zu erhalten sind, dahin auszulegen ist, dass davon auch die Arbeitsbedingungen eines bereits gekündigten KollV und nach § 13 ArbVG nachwirkenden KollV erfasst sind, solange nicht ein „anderer KollV“ wirksam wird oder die betroffenen AN neue Einzelvereinbarungen abgeschlossen haben. Weiters wird die Frage vorgelegt, ob nach Art 3 Abs 3 der RL unter „Anwendung eines anderen KollV“ des Erwerbers auch die Nachwirkung des ebenfalls gekündigten KollV des Erwerbers zu verstehen ist.