Betriebspensionsgesetz
Betriebspensionsgesetz
§ 18:
Zulässige Differenzierung zwischen Akademikern und NichtakademikernOGH 19.3.2013, 9 ObA 146/12d
Die in der Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.A) getroffene Pensionsregelung, wonach bei der für die Pensionsbemessung anzurechnenden fiktiven ASVG-Pension zwischen Akademikern und Nichtakademikern unterschieden wird, ist sachlich gerechtfertigt und widerspricht nicht dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz.