Arbeitslosenversicherungsgesetz

§ 7 Abs 7:
Verfügbarkeit – wann erzielbarVwGH 15.5.2013, 2011/08/0373

Für die nach § 7 Abs 7 AlVG erforderliche Verfügbarkeit ist es nicht ohne weiteres entscheidend, ob dieses Stundenausmaß „werktags tagsüber“ erzielbar ist. Sofern auch Beschäftigungen zu anderen Tageszeiten auf dem Arbeitsmarkt üblicherweise angeboten werden, sind diese zu berücksichtigen.

§ 10:
Abgrenzung zu § 8VwGH 15.5.2013, 2011/08/0356

Bestehen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit, verweigert der Arbeitslose aber die ärztliche Untersuchung, so hat die Behörde nach § 8 Abs 2 AlVG vorzugehen, nicht aber – wie im vorliegenden Beschwerdefall – aufgrund der Verweigerung der Untersuchung die Zumutbarkeit der zugewiesenen Beschäftigung anzunehmen und eine Sperre nach § 10 AlVG zu verhängen.

Abgrenzung zu § 11 nach ArbeitsantrittVwGH 15.5.2013, 2013/08/0069

Ein Arbeitsloser trat eine Beschäftigung als Produktionsarbeiter an, verließ aber nach einem Streit mit dem Vorarbeiter nach einer halben Stunde den Arbeitsplatz und kam nicht mehr zurück. Er gab an, im Rahmen der Bewährungshilfe betreut zu werden, wobei ihm für Konfliktsituationen aufgrund seiner Aggressionsbereitschaft zu einem bewusst passiven Verhalten geraten worden sei. Gegen die daraufhin verhängte Sperre nach § 10 AlVG brachte er vor, dass er die zugewiesene Stelle angenommen und seine Arbeit angetreten habe, sodass schon rein begrifflich nach dem Gesetzeswortlaut des § 10 Abs 1 Z 1 AlVG keine Sanktionierung stattfinden könne.

Dem hielt der VwGH entgegen, dass nicht jedes Dienstverhältnis bereits mit seinem Antritt die Arbeitslosigkeit beendet und in weiterer Konsequenz die Anwendbarkeit des § 11 AlVG (und nicht des § 10 AlVG) bewirkt. Da die konkrete Tätigkeit lediglich eine halbe Stunde gedauert hatte, war der Beschwerdeführer weiterhin arbeitslos iSd §§ 9 und 10 AlVG. Darüber hinaus stellt es für einen Arbeitslosen in der Situation des Beschwerdeführers keineswegs die einzige Alternative dar, den Arbeitsplatz einfach zu verlassen und den AG über die Motive dieses Verhaltens völlig im Unklaren zu lassen. Damit hat er nach dem Gesagten die Annahme der Beschäftigung iSd § 10 Abs 1 Z 1 AlVG vereitelt.

§ 45 Abs 3:
Zurückweisung einer Berufung wegen VerspätungVwGH 15.5.2013, 2013/08/0032

Vor Zurückweisung einer Berufung wegen Verspätung ist die Behörde verpflichtet, dem Beschwerdeführer die nach dem Akteninhalt offenkundige Verspätung seines Rechtsmittels vorzuhalten. Unterlässt sie dies und geht von der Versäumung der Rechtsmittelfrist aus, hat sie das Risiko einer Bescheidaufhebung zu tragen.

§ 49:
Ermittlungspflicht des ArbeitsmarktserviceVwGH 25.6.2013, 2012/08/0015

Ein eingeschränkter Gesundheitszustand kann zur Entschuldigung einer Kontrollmeldeversäumnis führen. Die Behörde hätte zur Frage, ob der Kontrolltermin aufgrund der psychischen Erkrankung versäumt wurde, weitere Ermittlungen führen müssen. Es ist nämlich nicht ausgeschlossen, dass eine arbeitslose Person, die keine entsprechende Krankmeldung bei der Gebietskrankenkasse abgegeben hat, aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Bedeutung eines Kontrolltermins zu verstehen und diesem nachzukommen.