Bauern-Sozialversicherungsgesetz

§§ 124, 124b:
Erwerbsunfähigkeitspension und RehabilitationsaufenthalteOGH 28.5.2013, 10 ObS 70/13m

Sind bei einem Versicherten regelmäßig leidensbedingte Krankenstände im Ausmaß von sechs bis sieben Wochen pro Jahr zu erwarten und hat er zusätzlich im Abstand von zwei Jahren zwei zur Hintanhaltung einer Verschlechterung seines Gesundheitszustandes unbedingt notwendige Rehabilitationsaufenthalte im Ausmaß von jeweils sechs Wochen zu absolvieren, besteht (zumindest) Anspruch auf eine befristete Erwerbsunfähigkeitspension.

Der Kl hat im Rechtsmittelverfahren nur mehr eine befristete Pension begehrt.