Reissner (Hrsg)AngG – Angestelltengesetz – Kommentar
Linde Verlag, Wien 2013, 904 Seiten, gebunden, € 110,–
Reissner (Hrsg)AngG – Angestelltengesetz – Kommentar
14 namhafte AutorInnen aus den Bereichen Gericht, Rechtsanwaltschaft, Interessenvertretung, Unternehmen und Universität haben zur Entstehung dieses von Univ.-Prof. Mag. Dr. Gert-Peter Reissner herausgegebenen Werkes beigetragen: Hofrat Dr. Christoph Brenn kommentiert die §§ 18, 19, 21 und 38, Univ.-Ass. Mag. Dr. Florian G. Burger die §§ 8 und 9, Univ.-Ass. Mag. Michael Haider die §§ 28-34, Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner den § 27, Dr. Gerhard Kohlegger die §§ 36 und 37, Mag. Wolfgang Kozak den Art I, die §§ 1-5, 42 und die Art II-XI, Ass.-Prof. Mag. Dr. Andreas Mair die §§ 10-14, Ass.-Prof. Mag. Dr. Johanna Naderhirn die §§ 17 und 18, Dr. Jutta Rabl die §§ 15, 16 und 22, Univ.-Prof. Mag. Dr. Gert-Peter Reissner die §§ 6, 20, 35 und § 39 gemeinsam mit Standeker, Rechtsanwalt Mag. Dr. Remo Sacherer, LL.M. den § 7, Mag. Dr. Elke Standeker, Bakk., MBA den § 39 gemeinsam mit Reissner und die §§ 40 und 41, Hofrätin Dr. Sieglinde Tarmann-Prentner die §§ 25 und 26 sowie Univ.- Prof. Dr. Gustav Wachter die §§ 23, 23a und 24 des AngG. Dieser Kommentar zeichnet sich durch seine handliche Größe und kompakte (auch an der Praxis orientierten) Darstellung des AngG mit Judikatur- und Literaturnachweisen aus, wobei ua auch auf unterschiedliche Rechtsansichten und strittige Punkte eingegangen wird sowie (kritische) Stellungnahmen dazu erfolgen. Darstellungen von Fällen aus der Judikatur (zB § 36 Rz 66) führen zum besseren Verständnis des Lesers für gewisse Problemkonstellationen. Die Aktualität des Kommentars soll durch Neuauflagen „in relativ kurzen Zeitabständen“ gewährt werden (S 5). Dieser AngG-Kommentar ist übersichtlich durch einen Aufbau mit Gesetzestext, Literaturangaben, Übersicht über die Gliederungspunkte und Kommentartext sowie den Überschriften, den Randzahlen, Fettdruck im Textteil und auch Querverweisen gestaltet. Ein umfangreiches 59-seitiges Stichwortverzeichnis schließt das Werk ab.
Dieser Kommentar als praktisches Nachschlagewerk zum AngG ist sehr empfehlenswert und darf in keiner arbeitsrechtlichen Bibliothek fehlen.