Mayer/Stöger (Hrsg)EUV – AEUV – Kommentar
Gesamtwerk in 4 Mappen inkl 158. ErgLfg, Manz Verlag, Wien 2013, 2.988 Seiten, € 288,–
Mayer/Stöger (Hrsg)EUV – AEUV – Kommentar
Durch die Ergänzungslieferungen von März 2013 (152.–158. Lieferung) wurden zahlreiche Bestimmungen des AEUV neu bearbeitet und stehen in der von Heinz Mayer und Karl Stöger herausgegebenen Loseblattsammlung nun ebenfalls in kommentierter Fassung zur Verfügung: Art 18, 19 AEUV (Kucsko-Stadlmayer, Sporrer), Art 157–161 AEUV (Kucsko-Stadlmayer, Kuras, Hesse), Art 235, 236 AEUV (Fülöp, Schusterschitz), Art 237–243 AEUV (Egger), Art 270–274 (Schima), Art 339, 340 EUV (Berglez, Kucsko-Stadlmayer). Weiters wurde die Loseblattsammlung um die Verfahrensordnung des EuGH (unkommentiert) ergänzt. Wie schon in den vorhergehenden Ergänzungslieferungen zeichnet sich der Mayer/Stöger-Kommentar durch die übersichtliche Gestaltung, die besondere Berücksichtigung der österreichischen Judikatur und Literatur sowie durch einen interessanten AutorInnen-Mix aus Wissenschaft, öffentlichem Dienst und PraktikerInnen aus.
Dass man dem Anspruch der besonderen Berücksichtigung österreichischen Judikatur und Literatur tatsächlich gerecht wird, zeigt sich etwa an der neu ausgearbeiteten Kommentierung von Art 18, 19 AEUV (Kucsko-Stadlmayer, Sporrer). So wird etwa nicht nur Umfang und Anwendungsbereich von Art 19 AEUV (Kompetenz- bzw Ermächtigungsnorm für Nichtdiskriminierungsmaßnahmen) dargestellt, auch auf dieser Rechtsgrundlage basierendes Sekundärrecht und EuGH-Judikatur, sowie im Detail die Umsetzung in Österreich, sowohl auf Bundes-, als auch Landesebene. Ähnlich wird im Rahmen des neu kommentierten Art 157 AEUV (Kucsko-Stadlmayer, Kuras) zur Gleichstellung von Männern und Frauen im Erwerbsleben, auch die Bedeutung dieser Bestimmung in Österreich erläutert. Diese Konkretisierung im Hinblick auf die österreichische Rechtsordnung unterscheidet den Mayer/Stöger-Kommentar von anderen ausgezeichneten, deutschsprachigen Kommentaren, welche so sie auf das nationale Recht verweisen, meist nur einen Ausblick auf die deutsche Rechtsordnung geben. Für österreichische RechtsanwenderInnen stellt der Kommentar, der nun auch in beinahe vollständig kommentierter Fassung vorliegt, daher ein sehr praxisrelevantes Arbeitsmittel dar.
Leider fehlt im Mayer/Stöger-Kommentar bislang ein Glossar. Dies wäre noch eine Verbesserungsmöglichkeit für kommende Ergänzungslieferungen, welche eine noch bessere NutzerInnenfreundlichkeit des Werkes gewährleisten könnte.564