Gleichbehandlungsrichtlinie
Gleichbehandlungsrichtlinie
Art 3 Abs 1 Buchst c:
Befristung des Arbeitsvertrages mit Erreichen des Pensionsantrittsalters – Abschluss vor EU-BeitrittEuGH 12.9.2013, Rs C-614/11 – Kuso
Gem Art 3 Abs 1 Buchst c der RL 76/207/EWG begründet die Regelung in einer DO – welche Bestandteil eines vor Beitritt des betreffenden Mitgliedstaats zur EU geschlossenen Arbeitsvertrages ist –, die vorsieht, dass das Arbeitsverhältnis 63durch Erreichen des Pensionsantrittsalters endet, das je nach Geschlecht der AN unterschiedlich festgesetzt ist, eine nach der RL verbotene unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, wenn die betreffende AN das Pensionsantrittsalter nach diesem Beitritt erreicht.