Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 1489:
Verjährung des Vertrauensschadens aufgrund Verletzung der Aufklärungspflicht bei PensionskassenübertrittOGH 27.6.2013, 8 ObA 34/13b

Verletzt der AG seine Aufklärungspflicht durch irreführende Informationen über das Pensionskassenmodell, ist der AG im Wege des Vertrauensschadenersatzes grundsätzlich zum Ausgleich der aus der Übertrittsentscheidung resultierenden Vermögensnachteile verpflichtet.

Die kurze Verjährung von Ersatzansprüchen beginnt nicht vor dem tatsächlichen Eintritt des Schadens (der Rechtsverletzung) zu laufen. Im Fall der zeitlich gedehnten Entstehung mehrerer Teilschäden hat dies aber nur für den relevanten Erst- bzw Primärschaden uneingeschränkte Gültigkeit, in Bezug auf vorhersehbare künftige Folgeschäden ist bereits bei Entstehung des Erstschadens die Erhebung einer Feststellungsklage zumutbar.