Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
§ 2 Abs 3:
Austauschkündigung ist nichtigOGH 28.5.2013, 8 ObA 31/13m
Eine Austauschkündigung, bei der ein Stamm-AN gekündigt und auf seinem Arbeitsplatz durch einen Leih-AN ersetzt wird, ist nichtig. Liegen der Kündigung eines Stamm- AN bei gleichzeitiger Weiterbeschäftigung eines Leih-AN aber sachliche und für den Beschäftigerbetrieb wichtige Gründe, wie etwa Rationalisierungsmaßnahmen, zugrunde, so ist die Kündigung des Stamm-AN im Allgemeinen nicht mit Nichtigkeit bedroht.
Erste höchstgerichtliche Rsp zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung eines Stamm- AN nichtig ist, wenn gleichzeitig Leih-AN im selben Unternehmen beschäftigt sind.Siehe die E-Besprechung von Goricnik in diesem Heft, DRdA 2014, 44 ff.