Gleichbehandlungsgesetz

§ 20 Abs 3:
ORF: Kündigung von AN mit Erreichen eines Pensionsanspruchs aus wirtschaftlichen Gründen – Altersdiskriminierung?OGH 25.6.2013, 9 ObA 113/12a

Es ist ein Ziel der österreichischen Rechtsordnung, dass dann, wenn die Kündigung von AN aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist, jene gekündigt werden sollen, für die dies die geringste soziale Härte darstellt (vgl § 105 Abs 3c ArbVG). Dieses Ziel steht auch mit der Beschäftigungspolitik und dem Arbeitsmarkt in Zusammenhang, werden doch jene AN stärker geschützt, die auf den Erhalt des Arbeitsplatzes typischerweise stärker angewiesen sind. Wenn nun der gegenständliche KollV – ausgehend vom Erfordernis einer Reduktion der Arbeitsplätze – darauf abstellt, ob die AN bereits durch einen Pensionsanspruch abgesichert sind, so ist dies insoweit durch das angemessene und objektive Ziel der sozialen Auswahl gerechtfertigt und auch die gewählten Mittel sind angemessen und erforderlich. Darzulegen sein wird vom AG, inwieweit sich aus einem konkreten Einsparungskonzept konkret das Erfordernis der Kündigung des AN ableiten lässt.

§ 27:
Kündigung nach Beschwerde über diskriminierendes VerhaltenOGH 24.7.2013, 9 ObA 40/13t

Beantragte der Küchenleiter die Kündigung einer Hilfsköchin tatsächlich deshalb, weil sie sich über das diskriminierende Verhalten ihres direkten Vorgesetzten beschwert hatte und er aus diesem Grund eine weitere Zusammenarbeit dieser beiden Personen für unmöglich hielt, ist die AN durch den darauf basierenden Kündigungsausspruch der AG gem § 27 GlBG diskriminiert worden (Benachteiligungsverbot). Die AG, die die Kündigung der AN nicht ausgesprochen hätte, wären ihr die wahren Umstände über das diskriminierende Verhalten des Vorgesetzten und die Beschwerden der AN bekannt gewesen, muss sich die Kenntnisse ihres Küchenleiters, die dieser bei seinem Kündigungsansuchen verschwieg, gemäß den von ihr organisierten Abläufen zur Informationsbeschaffung vor dem Kündigungsausspruch zurechnen lassen.