KollV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe
KollV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe
Pkt 8 lit g:
All-in-Entgeltvereinbarung von fallweise BeschäftigtenOGH 27.6.2013, 8 ObA 32/13h
Fallweise Beschäftigten iSd § 471b ASVG steht ein Urlaubsanspruch zu, der zugunsten des AN auch stundenweise in Anspruch genommen werden kann. Die Einbeziehung der Urlaubsersatzleistung in eine All-in-Entgeltvereinbarung verstößt gegen das Ablöseverbot des § 7 UrlG und ist nichtig. Pkt 8 lit g des KollV normiert keine All-in-Vereinbarung unter Einschluss der Urlaubsersatzleistung.
Erste oberstgerichtliche Rsp zu den Fragen, ob und unter welchen Bedingungen fallweise Beschäftigten ein Urlaubsanspruch und damit eine Urlaubsersatzleistung zustehe, sowie ob Lohnvereinbarungen mit fallweise Beschäftigten iSd Pkt 8 lit g des KollV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe generell als Pauschallohnvereinbarungen anzusehen seien.