Zum 75. Geburtstag von Karl Heinz Petrag

GERHARDKURAS (WIEN)

Heinz Petrag feiert am 28.1.2014 seinen 75. Geburtstag. Sein langjähriges Wirken als Mitglied des wissenschaftlichen Beirates dieser Zeitschrift gibt Anlass, Leben und Werk des Jubilars auch hier zu würdigen und einige Stationen seines verdienstvollen Wirkens hervorzuheben.

Als Sohn einer Juristenfamilie widmete sich Heinz Petrag dem Jusstudium und trat bereits 1961 zuerst als Rechtspraktikant und in weiterer Folge als Richteramtsanwärter in die Justiz ein. Heinz Petrag wurde mit 1.9.1964 zum Richter ernannt. Nach Stationen an den Bezirksgerichten Ottenschlag, Floridsdorf und Innere Stadt erfolgte 1974 seine Ernennung zum Richter des LG für Zivilrechtssachen Wien und 1981 zum Richter des OLG Wien. Am Oberlandesgericht war Heinz Petrag mit Zivil- und Handelssachen, aber auch – so wie am Schiedsgericht der Sozialversicherungen – bereits mit Leistungsstreitsachen befasst. Der wesentlichste Schritt, der Heinz Petrag nachhaltig zum Arbeits- und Sozialrecht und in weitere Folge auch in den wissenschaftlichen Beirat geführt hat, war die Ernennung zum Hofrat des OGH im Jahr 1987. Er wurde Mitglied des damals mit dem Inkrafttreten des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes geschaffenen arbeitsrechtlichen Senates und 1997 Senatspräsident des 8. Senates, dessen Kompetenzschwerpunkt bis heute im Arbeitsrecht und im IESG liegt.

Die Breite der juristischen Erfahrungen von Heinz Petrag hat ihn literarisch vorweg in das allgemeine Zivilrecht geführt. Er hat wesentliche Beiträge, etwa zum Werkvertrags- oder dem Zivilprozessrecht, verfasst und war auch Mitglied und Vorsitzender der SZKommission. Der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit hat Heinz Petrag in den vielen Jahren seiner Tätigkeit ganz entscheidende neue Impulse gegeben. Heinz Petrag war dabei stets Höchstrichter im allerbesten Sinn des Wortes. Durch seine Kreativität, seinen offenen Sinn für neue Entwicklungen und in seiner lebendigen Auseinandersetzung mit der Lehre konnte er als Hofrat wegweisende Entscheidungen vorbereiten und später als Senatspräsident seinen Senat mit großer Umsicht und Fürsorge leiten. Durch seine Tätigkeit im Rahmen der Bundesschiedskommission hat er sich stets auch den Bezug zum Sozialversicherungsrecht bewahrt. Die immer aktuelle Kenntnis über die Entwicklung in allen Rechtsgebieten befähigt Heinz Petrag, ganzen Generationen von Rechtsanwaltsanwärtern in Schulungen einen profunden Zugang zu den praktischen Erfordernissen des Berufes zu vermitteln und kommt sicher auch der Qualität dieser Zeitschrift zugute.

Heinz Petrag hat im Rahmen der richterlichen Standesvertretung wichtige Aufgaben übernommen. Er hat für uns jüngere Kollegen und Freunde mit seinem Vorbild das richterliche Standesbild nachhaltig geprägt. Sein von politischer Färbung freier Zugang hat es ihm immer ermöglicht, im Einzelfall völlig überparteilich die für die einzelnen Menschen, aber auch für die Gemeinschaft wesentlichen Umstände zu erkennen; seine geistige Wendigkeit und seine umfassenden dogmatischen Kenntnisse in allen Rechtsgebieten haben ihn befähigt, diese Umstände einer für alle nachvollziehbaren Würdigung in einem – im wahrsten Sinn des Wortes – „Erkenntnis“ des OGH zuzuführen. Heinz Petrag gehört zu jenen Juristen, die das Recht und die Rsp als bedeutsame soziale Aufgabe verstehen. Der qualitätsvollen Erfüllung dieser Aufgabe hat sich Heinz Petrag mit kompromisslosem Einsatz verschrieben.

Legendär ist die Bereitschaft von Heinz Petrag, sich mit den neuen Medien auseinanderzusetzen, die in seinem Ausspruch „Quid non est in RDB non est in mundo“ zum Ausdruck kommt. In seinem offenen Zugang hat Heinz Petrag immer auch den Kontakt zur nächsten Generation gesucht und gefunden; wir haben unendlich viel von ihm profitiert. Viele von uns sind Heinz Petrag auch heute noch freundschaftlich eng verbunden.

Lieber Heinz, wir wünschen Dir weiter so viel an robuster Gesundheit, humorvoller Geselligkeit und großer Schaffenskraft.

Ad multos annos.85