Ulmer/Habersack/HensslerMitbestimmungsrecht

3. Auflage, C. H. Beck Verlag, München 2013, XXVI, 1048 Seiten, Leinen, € 109,–

NORAMELZER-AZODANLOO (GRAZ)

Fast sieben Jahre nach Erscheinen der Vorauflage ist der 1981 von Hanau/Ulmer begründete Kurzkommentar zum deutschen Mitbestimmungsrecht unter der Autorenschaft von Ulmer/Habersack/Henssler neu herausgebracht worden. Anders als der weite Titel und der großzügige Umfang des Buches den mit der deutschen Terminologie nicht umfassend vertrauten Lesenden – einschließlich der Rezensentin – suggerieren, geht es bei diesem Werk nicht ganz allgemein um die Befugnisse der Belegschaft im Betrieb, sondern um die Mitwirkung der AN im Aufsichtsrat bestimmter Gesellschaften (insb Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, GmbHs oder Genossenschaften) – nach österreichischem Verständnis also vor allem um die wirtschaftliche Mitbestimmung auf Unternehmensebene – sowie um die Mitbestimmung in der Societas Europaea (SE) und in der aus einer grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft.

Die deutschen Mitbestimmungsnormen wurden – abhängig von der Rechtsform des Unternehmens und der dort beschäftigten AN-Zahl – jeweils in eigenen Gesetzen geregelt. Das hier besprochene Werk enthält dementsprechend Kommentierungen des Gesetzes über die Mitbestimmung der AN, des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der AN im Aufsichtsrat sowie erstmals eine vollständige Kommentierung der für die unternehmerische Mitbestimmung relevanten Bestimmungen des Gesetzes über die Beteiligung der AN in einer SE (SE-Beteiligungsgesetz – SEBG) und des Gesetzes über die Mitbestimmung der AN bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG).

Der „Kurzkommentar“ bietet dabei trotz seiner Bezeichnung bezüglich der jeweiligen Bestimmungen ausführliche Erläuterungen zu deren geschichtlichen und sozialwissenschaftlichen Hintergründen, verfassungsrechtlicher Konformität sowie allgemeinen Grundsätzen und Einzelfragen, sodass sowohl Neulinge im deutschen Recht als auch PraktikerInnen und an Rechtsvergleichung Interessierte umfassende Antworten finden. Zu bemängeln hat die Rezensentin lediglich die teilweise erschwerte Flüssigkeit der Lektüre des Textes, die durch die Zitierung in Klammerform anstelle von Fußnoten bedingt ist. Auch ein verstärkter Blick in das österreichische Schrifttum wäre insb bezüglich des SEBG oder 87des MgVG, die als Umsetzungen europäischer Vorgaben entsprechende Pendants in Österreich haben, wünschenswert gewesen.

Zusammengefasst wird der Kommentar aber dem im Vorwort genannten Ziel, sowohl den Sachgesetzlichkeiten des Mitbestimmungsrechts als auch seinem Verhältnis zum Unternehmens-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht Rechnung zu tragen, jedenfalls in vollem Umfang gerecht.