Angestelltengesetz

§§ 7, 27 Z 1:
Entlassung wegen vertragswidriger NebenbeschäftigungOGH 24.7.2013, 9 ObA 37/13a

Hat sich die bei einem in Österreich führenden Unternehmen für Haarverpflanzungsoperationen als Ordinationsgehilfin tätige AN in ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich verpflichtet, weder auf eigene oder fremde Rechnung eine Tätigkeit bei Dritten wahrzunehmen, die in einem direkten oder indirekten Wettbewerbsverhältnis zum AG stehen, noch auf andere Weise (zB als Konsulentin, AN etc) für Dritte tätig zu werden, so berechtigt auch eine einmalige, über zwei Stunden dauernde, unentgeltliche Mitarbeit der AN bei einer Haarverpflanzungsoperation, die der damals einzige unmittelbare Konkurrent des AG durchführte, zu ihrer Entlassung aufgrund Vertrauensunwürdigkeit.