Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
§ 10 Abs 1:
Ermittlung des Entgelts überlassener AN nach Ist-Lohnerhöhungen im Beschäftiger-KollVOGH 24.7.2013, 9 ObA 33/13p
Der im Lohnabschluss 2011 des KollV Metallindustrie festgelegte Mindestbetrag von € 80,–, um den jedenfalls die Löhne sämtlicher bereits vor dem 1.11.2011 beschäftigten Stammmitarbeiter des Beschäftigerbetriebs zu erhöhen waren, stellt – wie eine Einmalzahlung – eine allgemeine Entgelterhöhung dar, die aber nicht in die Mindestlohntabelle Eingang gefunden hat. Der Differenzbetrag zwischen dem nach den festgelegten Prozentsätzen berechneten Erhöhungsbetrag der Mindestlöhne und dem Betrag von € 80,– ist somit vom Referenzzuschlag umfasst und muss den überlassenen AN nicht zusätzlich bezahlt werden.
Erste oberstgerichtliche Rsp zu § 10 Abs 1 AÜG nach der Novellierung des AÜG durch BGBl I 2012/98BGBl I 2012/98 (iZm mit der Umsetzung der Leiharbeits-RL 2008/104/EG).