Arbeitslosenversicherungsgesetz

§ 8:
Widersprüchliche GutachtenVwGH 8.10.2013, 2012/08/0264

Liegen verschiedene (fach)ärztliche Gutachten vor, die sich in ihren Ergebnissen widersprechen, und will sich die Behörde einem Gutachten anschließen, hat sie in der Bescheidbegründung die Gedankengänge und sachlichen Erwägungen darzulegen, die dafür maßgebend waren, dass sie das eine Beweismittel dem anderen vorgezogen hat.

§ 10:
Bestreitung der ZumutbarkeitVwGH 8.10.2013, 2012/08/0266

Bestreitet ein Arbeitsloser die Zumutbarkeit einer zugewiesenen Beschäftigung gegenüber dem AMS, hat sich dieses in der Bescheidbegründung damit auseinanderzusetzen, auch wenn es die Einwände für nicht berechtigt hält.

Generelle ArbeitsunwilligkeitVwGH 8.10.2013, 2012/08/0197

Ob zum Zeitpunkt der Verhängung einer zeitlich unbegrenzten § 10 AlVG-Sperre wegen genereller Arbeitsunwilligkeit eine VwGH-Beschwerde gegen einen anderen letztinstanzlichen Bescheid, mit dem eine vorangegangene § 10 AlVG-Sperre ausgesprochen wurde, anhängig ist, ist nicht von Bedeutung, sofern dieser Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde. Mit Erlassung eines letztinstanzlichen Bescheids ist das Verwaltungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Daher kann auch die Einbringung einer VwGH-Beschwerde grundsätzlich den Eintritt der formellen und materiellen Rechtskraft nicht hindern.