Bundespflegegeldgesetz

§ 4:
Pflegebedarf und Herbeischaffung des HeizmaterialsOGH 12.9.2013, 10 ObS 123/13f

Wird eine funktionsfähige Gas-Zentralheizung als Beheizungsform verwendet, wenngleich sie auf niedriger Stufe gefahren und aus Kostengründen zusätzlich der Küchenofen mit Holz beheizt wird, besteht kein Hilfsbedarf für die mit der Herbeischaffung des festen Heizmaterials und der Bestückung des Küchenofens mit Holz, da dies nicht zur Sicherung der Existenz (§ 2 Abs 2 EinstV) erforderlich ist.146